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08.11.2015
Neuigkeiten für Immobilienfinanzierer: Verbraucher besser geschützt
08.11.2015

Vorbeugender Schutz bei Abmahnung durch YouTube

08.11.2015
YouTube gehört zu den beliebtesten Video-on-Demand-Plattformen im Internet. Im Durchschnitt werden pro Minute 60 Stunden Filmmaterial hochgeladen. Die Mitglieder sollten aber nicht wahllos
Videoinhalte online stellen, bevor nicht alle rechtlichen Fragen geklärt sind. Generell steht jedes
Video unter dem Schutz des Urheberrechts. Viele YouTube-Nutzer übersehen, unabsichtlich oder sogar absichtlich, die Urheber- und Nutzungsrechte der Videos. Diese Tatsache hat bereits in der Vergangenheit zu hohen Abmahnzahlen geführt. Deshalb raten wir Ihnen, sich ausführlich mit dem Urheberrecht Ihrer Inhalte zu beschäftigen, bevor Sie diese bei YouTube hochladen.
 
Dies müssen Sie bei der Lizenzierung Ihrer Videoinhalte beachten
Verwenden Sie Ihren YouTube-Account als Selbstständiger oder gewerblich, dann sollten Sie Folgendes berücksichtigen:
Grundsätzlich kommen bei der Bereitstellung von Videos zwei Gesetze zum Einsatz. Zum einen gilt die Vervielfältigung laut § 15 I Nr. 1, § 16 UrhG und zum anderen die öffentliche Zugänglichmachung
nach §§ 15 I Nr.5, 19a UrhG. Beide Gesetze sind jedoch nur zutreffend, wenn die Inhaber oder
Urheber der öffentlichen Bereitstellung zugestimmt oder Ihnen das entsprechende Nutzungsrecht eingeräumt haben. Die Nutzungsbedingungen der Video-on-Demand-Plattformen, wie YouTube oder Vimeo, machen ein entsprechendes Nutzungsrecht der hochgeladenen Videos erforderlich. Vor dem Hochladen eines Videos sollten Sie sich deshalb sicher sein, dass Sie die entsprechenden Nutzungsrechte an allen Musikstücken, Filmausschnitten und Lichtbilder besitzen. Besteht eine Haftung für die eingebetteten Videos?
Betreiben Sie einen Blog oder eine Webseite und entscheiden Sie sich für das Embedding (Einbetten) von Videos, dann können ebenfalls rechtliche Probleme entstehen. Zu diesen gehören vor allem Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Inhabers. Als Seitenbetreiber haften Sie zwar nicht für den fremden Inhalt, bei einer Rechtswidrigkeit müssen Sie diesen aber sofort von Ihrer Seite entfernen. Liegt eine eigenständige Verbreitung der Inhalte durch Ihre Webseite vor, dann kann unter Umständen doch eine Haftung für Sie entstehen. Bei YouTube und Vimeo können die Videoinhaber die Embedding-Funktion deaktivieren. Dadurch kann die Verbreitung dieser Inhalte einfach verhindert werden.
 
Persönlichkeitsrechte bei abgebildeten Personen auf YouTube-Videos
Wie überall im Internet, gelten auch bei Vimeo und YouTube die Persönlichkeitsrechte, falls sich Personen auf den Videos befinden. Die gesetzliche Regelung finden Sie im §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes. Das Gesetz besagt, dass Sie die Einwilligung der gefilmten Personen benötigen, bevor Sie das Video ins Internet stellen. Unter bestimmten Umständen, die in § 23 I Nr. 1 – 4 KUG geregelt sind, kann auf diese Einwilligung verzichtet werden. Der verbreitete Ausnahmefall sind Videoaufnahmen von einer öffentlichen Großveranstaltung. Heben sich die gefilmten Personen nicht aus der breiten Menschenmasse heraus, dann benötigen Sie keine Einwilligung für die Veröffentlichung der Videos. Unabhängig davon ist es immer etwas heikel, wenn Sie Videoaufnahmen einer bestimmten Person im Internet verbreiten.
Wir raten Ihnen zur Sicherheit, dass Sie Ihre Kamera noch weiterlaufen lassen und im Rahmen der Aufnahme die beteiligten Personen um Erlaubnis fragen.
 
Ein vorbeugender Schutz bei Abmahnung ist ratsam
Die Video-on-Demand-Plattform YouTube ist bereits über 7 Jahre alt. Dennoch sind immer noch nicht
alle Rechtsfragen geklärt. Das bekannteste Beispiel ist der immer noch laufende Prozess zwischen
dem YouTube-Betreiber Google und der GEMA. Dieses Beispiel zeigt aber auch, dass das Urheberrecht in seinem jetzigen Zustand nicht mehr der heutigen Zeit entspricht. Solange das Recht seine Gültigkeit besitzt, raten wir Ihnen, auf jeden Fall vorsichtig zu sein. Am besten legen Sie es nicht erst auf
eine Abmahnung an und beugen lieber vor. Eine anwaltliche Hilfe ist in den meisten Fällen definitiv ratsam. Von einem fachkundigen Anwalt sollten Sie nicht erst Gebrauch machen, wenn Sie mit den rechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden.
Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich bei Unsicherheit im Voraus rechtlich beraten zu lassen. Dadurch gehen Sie beim Bereitstellen Ihrer Videos kein Risiko ein und vermeiden zuverlässig rechtliche Konsequenzen.

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