Wäre es denkbar, dass eines der renommiertesten Unternehmen Deutschlands am Ende sogar vom Staat gerettet werden muss? Wer käme für den Schaden auf? Und wäre es nicht der Steuerzahler, der letztendlich haften würde?
Das Unvorstellbare ist mittlerweile gar nicht mehr so abwegig. Wann aus dem Unternehmen ein Rettungsfall werden würde, wussten Analysten nach Bekanntwerden des Skandals relativ schnell. Dabei schwankt die Zahl, die der Skandal VW kosten soll, zwischen 23 und 78 Milliarden Euro. Je nachdem, wie es läuft. Doch darf man auch nicht vergessen, dass das VW einer der größten Unternehmen überhaupt ist und über mehrere Milliarden an Reserven in „bar“ verfügt – genauer gesagt ca. 22. Warum es also für das Unternehmen dennoch schwierig werden kann, hat unterschiedliche Gründe.
Einer davon ist juristischer Natur. Denn in erster Linie betrifft der Skandal den US-Markt. Und hier herrscht bekanntermaßen ein anderes Rechtssystem, das unter anderem hierzulande und auch europaweit verbotene „punitive damages“ vorsieht. In den USA versteht man darunter eine Art Strafzahlung in Form von Schadensersatz, der über den eigentlichen tatsächlichen Schaden hinaus den Geschädigten zugestanden wird. Leicht fahrlässiges Verhalten ist in der Regel aber nicht erfasst. Sollte man also feststellen, dass die Täuschungen und Manipulationen im Zuge des Skandals vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgt sind, ist die Strafbemessung Sache der rechtsprechenden Gerichte. Die Summen können teilweise erheblichen Ausmaßes sein und sind für das bisherige „Vorzeige-Unternehmen“ nur schwer vorhersehbar.
Ebenso undurchsichtig hinsichtlich der Rechtsfolgen und damit einhergehenden Kosten ist die so genannte Sammelklage („class action“). Sie klärt für eine Vielzahl Geschädigter einen Sachverhalt einheitlich. Schon jetzt haben amerikanische Anwälte immensen Zulauf bezüglich des VW-Skandals. Im Rahmen der neuesten Erkenntnisse dürfte dieser „run“ wohl vorerst nicht stoppen. Beigelegt werden Sammelklagen oftmals durch einen Vergleich. VW muss also alleine hierfür sehr hohe Rückstellungen veranlassen, wobei die Anzahl der Klagen und deren Ausgänge noch unüberschaubar sind. Dies wiederum könnte dem Unternehmen aber in die Karten spielen, denn umso schneller VW zahlen muss, desto gefährlicher wäre die Lage. Von einer Insolvenz ist VW aber dennoch weit entfernt. Im absoluten Notfall könnte eine Menge Geld durch Verkauf einzelner Marken oder verschiedener Beteiligungen generiert werden, was sich folglich aber auch wieder schwächend auf die Gesamtstruktur auswirken kann. Es bleibt also erst einmal abzuwarten, wie sich der weitere Verlauf zeichnet und wie sich auch die Politik in der Thematik verhält. Schließlich ist mit Niedersachsen auch ein Bundesland eng mit dem Automobilhersteller verknüpft. Vor allem dort muss zwangsläufig mit Einbußen im Haushalt gerechnet werden, mit großzügigen Dividendenausschüttungen dagegen vorerst nicht.
In Deutschland muss jeder seine individuelle Betroffenheit bzw. seinen individuellen Schaden substantiiert darlegen. Das ist mitunter schwierig und fordert im Rahmen der Komplexität des Skandals Fachkompetenz. Neben Fahrzeugkäufern ist die Lage vor allem für VW-Aktionäre nicht unproblematisch. Gerade hier ist anwaltlicher Rat empfehlenswert. Sollten Sie also Fragen haben, erreichen Sie uns unter 02461/8081. Weitere Informationen zu den Themen finden Sie unter der Rubrik News.
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