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VG-Urteil – Vom KBA genehmigte VW-Abschalteinrichtungen sind rechtswidrig!

21.02.2023
Volkswagen

Das verklagte KBA hat vor Gericht verloren: Die Richter am VG Schleswig haben entschieden, dass die vom KBA genehmigten VW-Abschalteinrichtungen, mitunter auch das Thermofenster, rechtswidrig sind. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung nun für betroffene Diesel-Fahrer?

Der Fall vor dem VG Schleswig – Was ist passiert?

Im Zuge des Diesel-Abgasskandals hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) von VW verlangt, die Software zu aktualisieren und die entsprechende Abschalteinrichtung in Form einer Prüfstanderkennung zu entfernen. Allerdings wurden weitere VW-Abschalteinrichtungen hingegen als weiterhin zulässig angesehen.

Die Deutsche Umwelthilfe ging im Anschluss gegen Freigabebescheide dieser genehmigten Abschalteinrichtungen vor und verlangte vom KBA, diese zu beseitigen. Als der Aufforderung nicht nachgekommen wurde, zog die DUH vor das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig und klagte gegen das KBA bezüglich des Software-Updates für die VW-Modelle Golf und Touran mit Zwei-Liter-Dieselmotor der Euro 5 Abgasnorm.

Abschalteinrichtungen sind rechtswidrig!

Das VG Schleswig hat der DUH recht gegeben und das Software-Update sowie weitere Abschalteinrichtungen, wie etwa das Thermofenster, für rechtswidrig erklärt. Als Thermofenster wird eine Software bezeichnet, die die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 10 Grad Celsius abschaltet. Dadurch kommt es zur Überschreitung festgesetzter Grenzwerte und zur Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung.

Damit folgen die Richter der Ansicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). VW beruft sich auf eine Ausnahmeregelung, nach der Abschalteinrichtungen aus Motorschutzgründen zulässig sind. Laut EuGH ist diese Vorschrift jedoch eng auszulegen und hier nicht anwendbar. Es sei nicht von der Notwendigkeit einer Abschalteinrichtung, um eine Beschädigung am Motor zu verhindern, auszugehen. Die Abgasreinigung müsse immer funktionieren – auch bei niedrigen Temperaturen.

Was erwartet nun Millionen von Diesel-Fahrern?

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl das KBA, als auch VW selbst haben das Recht, gegen die Entscheidung vorzugehen. Doch sollte auch die Berufungsinstanz die Rechtswidrigkeit der Abschalteinrichtungen bejahen, so würde das Urteil weitreichende Folgen für geschädigte Verbraucher haben.

Millionen Dieselautos müssten dann in die Werkstatt, um nachgerüstet und stillgelegt werden. Dabei ist damit zu rechnen, dass eine erneute Kagewelle auf VW und andere Autohersteller zurollt. Das könnte ihnen teuer zu stehen kommen.

Wir kämpfen für Ihr Recht!

Geschädigte kämpfen in Folge des Diesel-Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen. Neben Fahrverboten und Stilllegungen drohen den Verbrauchern auch Wertverluste. Wir empfehlen Ihnen Klage zu erheben und Ihre Ansprüche geltend zu machen! Die Erfolgschancen für Verbraucher stehen gut, vor Gericht umfassenden Schadenersatz zu erhalten und das manipulierte Fahrzeug zurückgeben.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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