Wurde der Kunde falsch belehrt, gilt ein verlängertes Widerrufsrecht bei Lebensverischerungen. Der BGH hat nun darüber entschieden, wann genau der Widerrufsjoker gezogen werden kann und wann nicht. Nähere Informationen zum Urteil finden Sie hier!
Versicherungsnehmern steht ein Widerrufsrecht zu, um aus der Lebensversicherung auszusteigen. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Allerdings kann die Frist auch deutlich länger ausfallen, unter Umständen sogar viele Jahre, sofern der Kunde über sein Widerrufsrecht falsch belehrt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren die Rechte von Lebensversicherungsnehmern bei falschen Widerrufsbelehrungen gestärkt. Daraufhin haben viele Kunden von ihrem Widerrufsjoker Gebrauch gemacht und sich von ihrer Lebensversicherung gelöst. Nun hat der BGH erneut gesprochen und das verlängerte Widerrufsrecht eingegrenzt.
Der BGH hat entschieden, dass nicht jeder Fehler in der Belehrung zu einem verlängerten Widerrufsrecht führt. Geringfügige Fehler würden rechtlich gesehen keine Rolle spielen.
Im vorliegenden Fall hatte die Lebensversicherung vorgegeben, dass der Widersprich in Schriftform erfolgen muss – mit Unterschrift.
Das Gesetz sieht allerdings keine Notwendigkeit zur Unterschrift vor, sodass eine nicht unterschriebene Erklärung ausreichen würde. Laut BGH würde kein großer Unterschied darin liegen, ob eine Unterschrift vorliege oder nicht.
Ein Widerspruch des Kunden nach Jahren wegen eines so kleinen Formfehlers verstoße gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und sei nicht möglich.
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