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OLG-Urteil – Blitzerapps sind auch für Beifahrer verboten!

23.02.2023
23.2.23

Blitzerapps dürfen auch nicht mehr von Beifahrern genutzt werden: Das geht einem neuen Urteil des OLG Karlsruhe hervor. Hintergründe zur Entscheidung erfahren Sie hier!

Fall vor dem OLG Karlsruhe – Fahrer kommt durch Blitzer-Warnungen davon!

Im vorliegenden Fall wurde im Januar 2022 ein 64-jähriger Autofahrer von der Polizei angehalten. Er sei dadurch aufgefallen, dass er zu schnell durch Heidelberg fuhr. Die Beifahrerin hatte auf ihrem Handy eine Blitzerapp aktiviert.

Die Polizeibeamten leiteten daraufhin ein Verfahren ein. Das Amtsgericht (AG) Heidelberg verurteilte den Autofahrer zu einer Geldbuße in Höhe von 100 €. Doch statt zu zahlen ging dieser in Berufung – ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hielt die Strafe für rechtmäßig.

Nutzung von Blitzerapps durch Fahrzeuginsassen ist unzulässig!

Laut OLG Karlsruhe handle es sich bei der Nutzung von App mit Blitzer-Warnungen um eine Ordnungswidrigkeit. Dabei verstoße nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch ein Beifahrer bei einer entsprechenden Bedienung gegen die Straßenverkehrsordnung. Allerdings sei die Aktivierung einer solchen App nur dann unzulässig, wenn der Fahrer die Warnfunktion auch nutzt.

Blitzerapps-Trend – Urteil gibt Rechtsklarheit!

In Deutschland werden Blitzerapps immer häufiger genutzt. Durch die Warnungen werden Autofahrer rechtzeitig vor Polizeikontrollen gewarnt, sodass Strafen wegen Überschreitungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen vermieden werden können.

Das OLG Karlsruhe räumt nun mit seinem Urteile sämtliche Rechtsunsicherheiten aus dem Weg. Es stellt nochmals ausdrücklich klar, dass die Nutzung dieser Blitzerapps gesetzlich verboten ist und erweitert darüber hinaus das Verbot auf sämtliche Fahrezeuginsassen.

Sie haben weitere Fragen?

Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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