Blitzerapps dürfen auch nicht mehr von Beifahrern genutzt werden: Das geht einem neuen Urteil des OLG Karlsruhe hervor. Hintergründe zur Entscheidung erfahren Sie hier!
Im vorliegenden Fall wurde im Januar 2022 ein 64-jähriger Autofahrer von der Polizei angehalten. Er sei dadurch aufgefallen, dass er zu schnell durch Heidelberg fuhr. Die Beifahrerin hatte auf ihrem Handy eine Blitzerapp aktiviert.
Die Polizeibeamten leiteten daraufhin ein Verfahren ein. Das Amtsgericht (AG) Heidelberg verurteilte den Autofahrer zu einer Geldbuße in Höhe von 100 €. Doch statt zu zahlen ging dieser in Berufung – ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hielt die Strafe für rechtmäßig.
Laut OLG Karlsruhe handle es sich bei der Nutzung von App mit Blitzer-Warnungen um eine Ordnungswidrigkeit. Dabei verstoße nicht nur der Fahrer selbst, sondern auch ein Beifahrer bei einer entsprechenden Bedienung gegen die Straßenverkehrsordnung. Allerdings sei die Aktivierung einer solchen App nur dann unzulässig, wenn der Fahrer die Warnfunktion auch nutzt.
In Deutschland werden Blitzerapps immer häufiger genutzt. Durch die Warnungen werden Autofahrer rechtzeitig vor Polizeikontrollen gewarnt, sodass Strafen wegen Überschreitungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen vermieden werden können.
Das OLG Karlsruhe räumt nun mit seinem Urteile sämtliche Rechtsunsicherheiten aus dem Weg. Es stellt nochmals ausdrücklich klar, dass die Nutzung dieser Blitzerapps gesetzlich verboten ist und erweitert darüber hinaus das Verbot auf sämtliche Fahrezeuginsassen.
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