Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluß vom 30.12.2010 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass eine Einberufung zum Grundwehrdienst zum 01.01.2011 auch unter Berücksichtigung der Aussetzung der Wehrpflicht zum 01.07.2011 rechtmäßig ist.
Insoweit andere Verwaltungsgerichte die Einberufung von Wehrpflichtigen unter Berufung auf die künftige Aussetzung der Wehrpflicht vorläufig zurückgestellt haben, würde es sich dabei um Sonderfälle handeln, die im zu entscheidenden Verfahren nicht vorgelegen hätten.
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