Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs eröffnet möglicherweise vielen Strom- und Gaskunden die Möglichkeit Rückzahlungsansprüche für zu viel gezahlte Preiserhöhungen gegen ihren Anbieter geltend zu machen.
Gasversorger wie beispielsweise RWE haben ihre Preise in der Vergangenheit oft nicht nach den Transparenz- und Definitionsstandards des BGH erhöht, was die Erhöhung unwirksam, und somit die Mehrbeträge rückforderbar macht.
Laut der Entscheidung des Bundesgerichtshofs müssen die Vertragsklauseln zur Erhöhug klar und verständlich geregelt sein. Beispielsweise ein bloßer Verweis auf die Verordnungs zur Gasgrundversorgung reicht hierfür nicht aus.
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