In einem Dienstag veröffentlichten Urteil hat der Europäische Gerichtshof die EU-Mitgliedsstaaten dahingehend gestärkt, dass er Ihnen das Recht zugesprochen hat, eine Privatisierung der Strom- und Gasnetze zu verbieten, wenn hierdurch die Verbraucher geschützt werden sollen.
Der Gerichtshof hatte sich mit einem in den Niederlanden erlassenen Privatisierungsverbot auseinanderzusetzen, gegen das unter anderem auch eine RWE-Tochter geklagt hatte.
Die Richter erklärten ein solches Verbot jedoch nicht für grundsätzlich rechtswidrig sondern sogar für durchaus möglich und rechtmäßig.
Zwar seien durch den nicht unwesentlichen Eingriff in den freien Kapitalverkehr besonders hohe Rechtfertigungsanforderungen an ein solches Verbot zu setzen, der Schutz höherer Interessen der Allgemeinheit, also beispielsweise der Verbraucher sei jedoch solch ein höherwertiges Schutzgut, welches ein Privatisierungsverbot rechtfertigen würde.
Somit wurden die Verbraucher vom EuGH in ihrem Gewicht gegenüber den großen Unternehmen und deren Politik deutlich gestärkt.
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