Das Bundesverwaltungsgericht hat am vergangenen Mittwoch eine bedeutsame Entscheidung zum Thema Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst getroffen.
Die Leipziger Richter sahen es als rechtmäßig an, einem Beamten auf Probe die Übernahme zu Verweigern, wenn genügend Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass er bis zu seiner Pensionierung aufgrund von Krankheit überdurschschnittlich hohe Fehlzeiten haben werde.
Allerdings müssten diese Anhaltspunkte schon sehr konkret und belegbar sein. Lediglich eine hohe Wahrscheinlichkeit des Ausfalls oder der Fehlzeiten reiche nicht aus.
An diesem Urteil sieht man wieder einmal, dass es zwar klare Vorgaben seitens des Gesetzgebers und der Rechtsprechung gibt, diese in der Praxis aber nicht immer ohne weiteres zu belegen sind. Daher sollte Sie sich in Zweifelsfällen stets fachkundigen rechtlichen Rat im Arbeitsrecht an Ihre Seite holen.
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