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Verstößt ein Foto von der Einschulung des Kindes gegen Datenschutz?

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Bild: Kzenon/ shutterstock.com
In der Entwicklung eines Kindes zum Erwachsenen gibt es einige wichtige Meilensteine – eine davon ist die Einschulung. Von diesem besonderen Tag möchte jeder Elternteil gerne ein Foto mit Schultüte festhalten. Doch was, wenn ein Fotoverbot während der Veranstaltung ausgesprochen wird?
 
 

Fotoverbot auf Einschulungsfeier

 
Wer erinnert sich noch bewusst an seine Einschulung? An die Zweifelnden unter Ihnen, eine zweite Frage: Wer von Ihnen ist froh darüber, ein Bild von diesem Tag zu besitzen, um sich teilweise daran erinnern zu können? An dieser Stelle werden wohl die meisten unter Ihnen zustimmend genickt haben.
Ein einmaliges Erlebnis – und als Elternteil darf man kein Erinnerungsfoto vom offiziellen Festakt machen. Das ist natürlich schade. Darüber haben sich auch die Eltern der neuen Erstklässler der „Frohe Zukunft“-Grundschule in Halle in Sachsen-Anhalt geärgert. Diese als zunächst ungerecht und unverständlich angesehene Anweisung hat aber einen nachvollziehbaren und guten Grund.
 
 

Schutz des Rechtes des Kindes am eigenen Bild

 
Vor der Einschulungsfeier hat Schulleiter Hunkert den Eltern aus Datenschutzgründen untersagt, Bilder zu machen. Es gilt das Recht des Kindes am eigenen Bild zu schützen.
Dafür war das Schießen von Fotos auf der Treppe vor der Schule erlaubt. Die Lehrer haben kontrolliert, dass sich alle an das Verbot halten. Trotz Unverständnis respektierten die Eltern die Anweisung des Schulleiters, verstanden die Intention dahinter und hielten sich daran.
 
 
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Thematisch könnte Sie ebenfalls das folgende aktuelle Video interessieren. Rechtsanwalt Markus Mingers klärt, ob Handys in der Schule erlaubt sind.
 

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