Bild: Jirapong Manustrong / shutterstock.com
Auch im September ändern sich wieder einige Dinge für Sie. Betroffen sind das Online-Banking, die Automobilindustrie in Sachen Abgasmessung, sowie die Bundeswehr. Weitere Informationen erhalten sie nun bei uns!
Ab dem 14. September sind Banken zu einem Online-Banking mit höherer Sicherheit verpflichtet. Die bisherige Eingabe von Benutzername und Passwort reicht damit nicht mehr aus. Ab sofort müssen zwei bestimmte Faktoren genutzt werden, wobei die Banken zwischen dem „Wissen“, dem „Besitz“ und dem „Sein“ wählen können. Unter den Faktor Wissen fällt zum Beispiel ein Passwort, also etwas was der Kunde weiß. Ein Besitz kann eine Smartcard, ein Einmal-Passwort oder ein Smartphone sein, also etwas was der Verbraucher in der Regel zu Hause hat. Das „Sein“ stellt in diesem Fall ein biometrisches Merkmal dar, also ein Gesicht, Fingerabdruck oder etwas dergleichen.
Durch das neue Unterhaltssicherungsgesetz werden Reservisten einige neue Ansprüche zugesagt. Beispielsweise zu nennen ist hier das Dienstgeld bei Kurzübungen, sowie höhere Rente und Zuschläge. Als weitere Unterstützung soll es in Zukunft möglich sein, dass Angehörige an Therapiesitzungen teilnehmen, die der Bewältigung von Einsatzfolgen dienen. Darüber hinaus besteht die Option, auch als Reservist in Teilzeit zu arbeiten.
Des weiteren wird es zu Zukunft keine gesonderte Kennzeichnung von Reservisten geben. Dadurch soll vermieden werden, dass sich Soldaten als solche der zweiten Klasse fühlen.
In diesem Monat wird der neue sogenannte RDE-Test eingeführt. Dieser soll das seit 2018 angewendete WLTP-Prüfverfahren um eine praxisorientiertere Komponente ergänzen. Das neue Prüfsystem ist für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verbindlich und wird im regulären Straßenverkehr angewendet, wodurch auch Faktoren wie das Wetter und der Verkehr berücksichtigt werden.
Asylbewerber erhalten vom Staat einen monatlichen Betrag für Kleidung, Ernährung oder ähnliches. Dies fällt unter den notwendigen Bedarf. Darüber hinaus gibt auch Zahlungen unter dem Begriff des notwendigen persönlichen Bedarfs, worunter Smartphones, Hygieneartikel, ÖPNV etc. fallen. Diese Leistungen wurden nun an die Grundsicherung für Arbeitssuchende und das Arbeitslosengeld II angepasst.
Darüber hinaus wurde ein Gesetzeslücke geschlossen. Wer als Asylbewerber eine Unterstützung während eines Studiums oder einer Ausbildung beantragen wollten, musste dies in Form einer Berufsausbildungsbeihilfe tun. Da zahlreiche Bewerber dafür jedoch nicht berechtigt waren, blieb ihnen die Hilfe verwehrt. Diese Förderungslücke wurde nun geschlossen.
Bei weiteren Fragen zu diesen Themen, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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