Bild: Maxisport / shutterstock.com
Im Amateurfußball unterschreiben immer mehr Spieler einen Vertrag bei ihrem Verein. Doch was passiert wenn man sich bei einem Punktespiel verletzt? Ist es richtig, dass die Berufsgenossenschaft im Falle einer Verletzung bei einem Vertragsspieler einspringt? Und wenn ja, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um unfallversichert zu sein?
Um über seinen Verein unfallversichert zu sein, ist keine hohe Vergütung nötig. Fußballer im Amateurfußball müssen nicht den Mindestlohn erhalten, um im Fall einer Verletzung versichert zu sein. Wenn ein Fußballer, der bei seinem Verein unter Vertrag steht, bei einem Spiel verletzt, springt die Berufsgenossenschaft ein! Doch ist man für jedes Spiel unfallversichert?
Man muss nicht nur eine bestimmte Mindestvergütung von seinem Verein erhalten, damit die Berufsgenossenschaft einspringt. Zu der Mindestvergütung kommt noch hinzu, dass man nur in Spielen versichert ist, welche auch Punktspiele sind. Wenn sich ein Spieler aber in einem Freundschaftsspiel verletzt, in dem man keine Punkte für die Saison erspielt, gilt die Verletzung nicht länger als Arbeitsunfall, sondern als ein Unfall im Freizeitsport!
Wenn sich ein Spieler, der unter Vertrag steht, in einem Spiel verletzt hat, welches für die Saison Punktrelevant ist, sollte er dies auf jedem Fall der Berufsgenossenschaft melden. Für Fußballer in niedrigen Ligen reicht eine Mindestvergütung, die eine Höhe von 200€ im Monat umfasst, um versichert zu sein. Wenn dies der Fall ist und man sich die Verletzung in einem Punktspiel zugezogen hat, muss die Berufsgenossenschaft für diese Verletzung einspringen!
Wenn Sie selbst unter Vertrag bei einer Fußballamateurmannschaft stehen und noch Fragen zu dem Thema Verletzungen im Amateurfußball haben, melden Sie sich bei uns! Wir, das Team von der Kanzlei Mingers & Kreuzer, beraten Sie individuell zu Ihrem Fall. Telefonisch sind wir erreichbar unter 02461/8081. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem YouTube-Kanal und auf unserem Blog.
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