Die Staatsanwaltschaft München hat Zugriff auf das Privatvermögen des Markus Braun. An wen die Entschädigungszahlungen gehen, erfahren Sie hier!
Am 18. Juni fanden die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young heraus, dass die Wirecard AG im großen Stil betrogen hat. Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug und Marktmanipulation und zahlreiche Anzeigen wegen Geldwäsche – die Vorwürfe häufen sich weiter.
Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vorstände des Münchener Zahlungsdienstleisters. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Der von Interpol gesuchte Ex-COO Jan Marsalek ist weiterhin auf der Flucht.
Der Absturz der Aktie um 99 % führte zur Inoslvenz. Wirecard wurde von der Deutschen Börse endgültig aus dem DAX geworfen. Es läuft das Insolvenzverfahren gegen den Konzern. Mehrere hundert Beschäftigte wurden bereits unwiderruflich und ohne Vergütung freigestellt.
Die Staatsanwaltschaft in München hat Arrestbeschlüsse in dreistelliger Millionenhöhe bei vier Personen und drei Gesellschaften erwirkt. Darunter auch Markus Braun. Die Staatsanwaltschaft hat sich Zugriff auf das Privatvermögen des ehemaligen Wirecard-Chefs gesichert. Dessen Immobilien in Österreich und Frankreich sind betroffen. Insgesamt rund 200 Millionen Euro könnten dabei als Entschädigung an die Gläubiger des insolventen Unternehmens herhalten. Braun befindet sich wegen des Verdachts auf Betrug, Bilanzfälschung, Kursmanipulation und Veruntreuung des Konzernvermögens weiterhin in Haft.
Wer Empfänger dieser Entschädigungszahlungen sein soll, ist noch offen. Erste Begünstigte könnten 15 Gläubigerbanken mit Sitz in Deutschland sein, die Wirecard Kredite von 1,6 Milliarden Euro gewährt haben.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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