Die Opposition ist sich einig, dass ein Untersuchungsausschuss den Wirecard-Skandal aufarbeiten soll. Worüber sie sich noch nicht einig ist, welche Fraktion den Vorsitz übernehmen soll. Mehr dazu hier!
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young deckten im Juni einen großen Betrug des Münchener Zahlungsdienstleisters auf. Der Wirecard AG wird Bilanzverfälschung, Kapitalanlagenbetrug, Marktmanipulation und Geldwäsche vorgeworfen.
Die Aktie stürzte um 99 % in den Keller, sodass der Konzern sowie fünf Tochterfirmen Insolvenz anmelden mussten. Wirecard wurde von der Deutschen Börse endgültig aus dem DAX geworfen. Nun läuft das Insolvenzverfahren gegen den Konzern. Mehrere hundert Beschäftigte wurden bereits unwiderruflich und ohne Vergütung freigestellt.
Die Münchener Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Vorstände des Münchener Zahlungsdienstleisters. Ex-Vorstandsvorsitzender Markus Braun und Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus wurden bereits festgenommen. Ex-COO Jan Marsalek befindet sich weiterhin auf der Flucht.
Die BaFin und auch das Kanzleramt sind aufgrund diverser Vorwürfe ebenfalls ins Licht der Öffentlichkeit gerückt. Ein Untersuchungsausschuss soll Klarheit bringen.
Grüne, FDP und Linke kommen zusammen auf über 25 % der Stimmen im Bundestag. Somit können einen Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung des Wirecard-Skandals erzwingen. Dafür sind sie auch nicht auf die Stimmen der AfD angewiesen.
Dennoch könnte der AfD der Ausschussvorsitz zustehen. Nach dem üblichen Prozedere im Bundestag wäre die AfD beim nächsten Untersuchungsausschuss an der Reihe und hätte folglich das Vorschlagsrecht.
Als Vorsitz schlägt Georg Pazderski, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Berlin, Kay Gottschalk vor. Dieser war Mitglied im Finanzausschuss des Bundestages. Gottschalk habe jedoch nach der Ibiza-Korruptionsaffäre um Österreichs Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache die engen Beziehungen der AfD zur österreichischen FPÖ verteidigt. Das sei besonders problematisch, da der weiterhin flüchtige Ex-Wirecard-COO Jan Marsalek Kontakt zur FPÖ unterhalten habe.
Grüne und Linke zeigen sich sehr skeptisch gegenüber einem AfD-Vorsitz. Sie würden eine demokratische Fraktion als Vorsitz begrüßen, welche die Aufklärung des Skandals durch Sacharbeit voranbringt. Die AfD habe sich in den vergangenen Monaten diesbezüglich wenig interessiert gezeigt.
Zudem gelte die parlamentarische Untersuchung und Integrität der Ermittlungen zu schützen. Dies könnte unter einem Ausschussvorsitzenden der AfD nicht gewährleistet sein. Die Linke zweifle die persönliche Integration der möglichen Kandidaten an. Insbesondere in Hinblick auf Beziehungen zur FPÖ und Marsalek dürften derart sensible Informationen nicht in falsche Hände kommen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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