Das Fahren unter Alkoholeinfluss kann für Autofahrer gefährliche Konsequenzen haben, insbesondere wenn ein nüchterner Fahrer die Situation hätte bewältigen können. Dies urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Sehen auch Sie sich mit einer Problematik im Bereich des Verkehrsrechts konfrontiert? Wir helfen umfassend und unverbindlich. Hier kostenfreie Anfrage stellen!
Das Landgericht Gießen entschied zunächst zugunsten der Fußgängerin mit einer Haftungsquote von 50 %. Doch die Berufung der Frau vor dem Oberlandesgericht (OLG) war teilweise erfolgreich.
Das OLG sprach der Fußgängerin aufgrund einer Haftungsquote des Autofahrers von 75 % unter anderem ein Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 € zu. Es wurde festgestellt, dass der alkoholisierte Fahrer gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen habe, indem er nicht gebremst habe, obwohl die Fußgängerin die Straße überquerte und dies erforderte.
Das OLG betonte, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand als grober Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anzusehen sei. Ein Anscheinsbeweis spreche für die Ursächlichkeit der Trunkenheit für den Unfall, wenn dieser sich in einer Verkehrslage ereigne, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können.
Angesichts der klaren Sicht für den Fahrer bestehe kein Zweifel daran, dass „ein nüchterner Fahrer die Gruppe um die Klägerin wahrgenommen und rechtzeitig hätte bremsen können“.
Die verletzte Fußgängerin trägt jedoch eine Mitverschulden von 25%. Der Autofahrer war für sie erkennbar, als sie die Straße überquerte. Unter Berücksichtigung der Schwere ihrer Verletzungen, des dadurch verursachten Leidens, des Grades seines Verschuldens und der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird ein angemessenes Schmerzensgeld von 70.000,00 € festgesetzt. Nach Abzug ihres Mitverschuldensanteil von 25% verbleibt ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 52.500 € gegen den Fahrer, zusätzlich zu den zu erstattenden materiellen Schäden.
Diese Entscheidung ist nicht endgültig. Durch eine Nichtzulassungsbeschwerde kann die Zulassung der Revision beantragt werden, über die der Bundesgerichtshof entscheiden müsste.
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