Verbraucher sollen in Zukunft defekte Produkte einfacher reparieren lassen können. Die EU hat sich auf ein Recht zur Reparatur verständigt. Darunter sollen unter anderem Handys und Haushaltsgeräte fallen. Was nun geplant ist, das erfahren Sie im Folgenden!
Auf EU-Ebene ist die Einführung eines neues Rechts auf Reparatur für Verbraucher in Planung. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass Hersteller bestimmter Produkte diese künftig auf Wunsch reparieren müssen.
Es soll es in Zukunft günstiger und einfacher sein, Produkte reparieren zu lassen, anstatt sie neu zu kaufen. Durch die neue Regelung soll verhindert werden, dass wir zunehmend zu einer Wegwerfgesellschaft werden. Es würden jährlich 35 Millionen Tonnen Müll durch Verbraucher produziert werden, da Produkte nicht repariert, sondern neu gekauft werden würden.
Das Recht auf Reparatur soll nicht auf alle Produkte anwendbar sein. Davon umfasst ist weiße Ware, also Haushaltsgeräte wie unter anderem Kühlschränke und Staubsauger, sowie typische Alltagsprodukte wie Handys. Ausgenommen sind hingegen Kopfhörer und Möbel. Eine genaue Aufstellung wird voraussichtlich in einigen Wochen erfolgen.
Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses des EU-Parlaments und Grünen-Politikerin Anna Cavazzini begrüßt die Einführung des neues Rechts. Reparatur wird laut Cavazzini einfacher und erschwinglicher, da der Zugang zu Ersatzteilen zu einem angemessenen Preis und zu Reparaturanleitungen der Hersteller auch für kleine Reparaturläden garantiert wird.
Das Parlament und die EU-Staaten müssen der neuen Regelung noch zustimmen. Dabei würde es sich aber vielmehr um eine reine Formalität handeln. Das EU-Parlament tritt nach eigenen Angaben bereits seit zehn Jahren für eine entsprechende Einführung ein. Im April 2022 stimmte es sogar dafür, dass Produkte so gestaltet werden, dass sie länger halten, sicher repariert werden können und ihre teile leicht zugänglich und ausbaubar sind.
Die neuen Regeln sollen nicht nur Verbrauchern, sondern auch dem Umweltschutz zugute kommen. Laut EU-Kommission würden weniger weggeworfene Produkte auch weniger Abfall und weniger Ressourcenverbrauch bei der Herstellung bedeuten. Sie schätzte, dass im Verlauf von 15 Jahren 18,5 Millionen Tonnen weniger Treibhausgasemissionen entstehen würden. Außerdem würden dadurch 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen eingespart und 3 Millionen Tonnen Abfall verhindert werden.
Unsere Experten von der Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte stehen Ihnen in Rechtsfragen gern zur Seite. Kontaktieren Sie uns und stellen Sie uns hier gerne eine kostenfreie und unverbindliche Anfrage!
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.