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Verjährung droht- warum Aktionäre im Abgasskandal jetzt schnell handeln müssen!

17.08.2016

Bild: Rawpixel.com/ shutterstock.com
 
Wir haben mehrfach davon berichtet, dass Aktionäre im VW-Skandal Schadensersatz verlangen können. Aufgrund einer verspäteten Ad-hoc-Mitteilung kommen Ansprüche nach § 15 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) in Betracht. Inzwischen hat auch die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) Anzeige gegen ehemalige Top-Manager erstattet. Diese sind ihren umfassenden Informationspflichten nicht nachgekommen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ermittelt. Die Chance für Aktionäre auf eine erfolgreiche Geltendmachung eines sog. Kursdifferenzschadens ist also enorm hoch. Doch Vorsicht: Mal wieder droht eine Verjährung. Deshalb sollten Aktionäre schnell handeln.
 

Musterverfahren für Aktionäre eingeleitet – was bedeutet das?

 
Am 05.08.2016 hat das Landgericht Braunschweig einen Beschluss erlassen, nach dem vor der nächst höheren Instanz (OLG) Schadensersatzklagen in einem Musterverfahren entschieden werden sollen. Der Kläger muss dabei noch ausgewählt werden. Insgesamt soll dadurch das Verfahren vereinfacht werden.
 
Wir sind der Ansicht, dass es gerade auf den Einzelfall ankommt. Entscheidend ist neben der Tatsachenermittlung vor allem der Zeitpunkt des Aktienkaufs. Unserer Rechtsauffassung nach sind die Verletzungen der Informationspflichten derart evident, dass eine rechtlich andere Beurteilung auch für die Gerichte kaum möglich sein wird. Anderenfalls hätte auch die Bafin nach eigenen Ermittlungen keine Anzeige erstattet.
 

Warum müssen sich Aktionäre beeilen und was steht auf dem Spiel?

 
Nach ersten internen Berechnungen beläuft sich ein möglicher Kursdifferenzschaden auf 50 bis 60 Euro pro Aktie. Doch es droht –wie eingangs erwähnt- die Verjährung. Das kommt zwar auf den Einzelfall an, könnte aber am 19.09.2016 (also ein Jahr nach dem Bekanntwerden des Skandals) schon Wirklichkeit werden. Aus diesem Grund sollten Aktionäre nicht lange warten und eine individuelle Beratung anfordern.
 
Dazu stehen wir Ihnen von der Kanzlei Mingers & Kreuzer gerne zur Verfügung. In einem kostenlosen Erstgespräch und nach Einsicht Ihrer Unterlagen klären wir Sie über das weitere Vorgehen sowie mögliche Risiken auf. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
 
Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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