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LKW-Kartell verursacht mehr als 100 Milliarden Euro Schaden!

16.08.2016

Bild: Andrey Tirakhov/ shutterstock.com
 
Die EU-Kommission hat unlängst die Rekordstrafe von 2,93 Milliarden Euro gegen das LKW-Kartell verhängt. Betroffen sind die Hersteller MAN, Volvo/Renault, Iveco, DAF und Daimler. Der Schaden für die Kartellanten aber wird noch viel größer ausfallen. Nach Berechnungen der US-Großkanzlei Hausfeld soll sich ein solcher auf mehr als 100 Milliarden Euro belaufen – das ist ein Paukenschlag. Die Summe kommt deshalb zustande, weil Käufer der LKW im Zeitraum von 1997 bis 2011 jetzt Schadensersatz verlangen können – und zwar um die 15 % des Kaufpreises. Das wäre bei einem durchschnittlichen Preis von 80.000 Euro ein Schaden von 12.000 Euro, den insbesondere Speditionen und Handels- und Industrieunternehmen ersetzt verlangen können.
 

Wieso ist der geschätzte Schaden derart hoch?

 
Zunächst einmal haben die Hersteller MAN, Volvo/Renault, Iveco, DAF und Daimler circa 15 Jahre lang illegal Preise abgesprochen und damit gegen geltendes Kartellrecht verstoßen. In diesem Zeitraum haben die Kartellanten um die zehn Millionen LKW verkauft. Bei einem Schaden von 12.000 Euro pro Fahrzeug kommt man auf die satte Summe von 120 Milliarden Euro. Allein in Europa können circa 600.000 Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
 

Welche LKW sind betroffen und was sollte man jetzt tun?

 
LKW mit einer Nutzlast von mehr als 6 t sind von den illegalen Absprachen betroffen. Die Hersteller haben bereits Rückstellungen in Milliardenhöhe veranlasst. Schließlich wissen Sie, was nun an Forderungen betrogener Kunden auf sie zukommt.
 
Wer in dem besagten Zeitraum von 1997 bis 2011 einen mittelschweren oder schweren LKW erworben hat, sollte nicht lange warten und eigene Ansprüche prüfen lassen. Hilfreich sind dabei vor allem Rechnungen oder Belege über den jeweiligen Kauf.
 

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit uns!

 
Die Kanzlei Mingers & Kreuzer vertritt bereits eine Vielzahl geschädigter Kunden. Wir streben zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Sollten die Hersteller den Zahlungsaufforderungen nicht nachkommen, ziehen wir vor Gericht und kämpfen für Ihr Recht. Dabei können etwaige Prozesskosten durch eine Bündelung gleichgelagerter Fälle reduziert werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular.
 
Weitere aktuelle Rechtsnews sowie Informationen über das LKW-Kartell finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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