Bild: Alexander Kirch / shutterstock.com
Das Jahr 2017 neigt sich langsam dem Ende — wir nutzen die Gelegenheit, um Ihnen die wichtigsten und lukrativsten Urteile vorzustellen, mit denen Sie sogar noch Geld verdienen können!
Diese neun Entscheidungen u.a. von BGH und EuGH des vergangenen Jahres werden es ermöglichen das Jahr noch etwas besser ausklingen zu lassen.
Ob am Landgericht, Bundesgerichtshof oder EuGH — hiesige Richter entscheiden häufig zugunsten von Verbrauchern. Wir haben die verbraucherfreundliche Rechtsprechung anlässlich des nahenden Jahresendes für Sie zusammengefasst.
#1 Keine Darlehensgebühr durch Bausparkassen mehr!
Grund für dieses Urteil war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Diese nutzt eine Klausel zur 2%-Berechnung bei Darlehensgeschäften. Auf einen Kredit von beispielswehise 30.000 Euro kamen dann zugunsten der Bank 600 Euro allein an sog. Darlehensgebühr.
Gute Nachrichten für Verbraucher: Der BGH entschied am 08.11.2016, dass das Erheben einer solchen Darlehensgebühr bei Bausparverträgen unzulässig ist. Unter Beachtung der Verjährungsfrist (drei Jahre) muss die erhobene Gebühr an den Bausparer zurückgezahlt bzw. kann von ihm zurückgefordert werden (BGH XI ZR 552/15)!
* Auch Darlehen vor 2013 können noch unversehrt sein, sofern hier die Rechtsunkenntnis des Bausparers herangezogen wird und die Verjährungsfrist verschoben wird. — Lassen Sie Ihr Darlehen in jedem Fall von uns kostenfrei auf Chancen und Ansprüche prüfen!
# 2 Kontoüberziehungsgebühr der Banken unzulässig!
Verbraucherschützer hatten gegen die Targobank sowie die Deutsche Bank. Diese erhoben bei der Überziehung des Girokontos (über den Dispokreditrahmen hinaus) eine Überziehungsgebühr von satten 6,90 EUR im Vierteljahr (DB) bzw. 2,30 EUR im Monat (Targo). Diese Gebühr wurde auch bei minimaler Überziehung für kurze Zeit fällig.
Positives Zeichen für Verbraucher: Am 25.10.2016 entschied der BGH für Bankkunden. Eine solche pauschale Gebühr ist unzulässig, eine Forderung eines Mindestentgelts der Bank ist nicht erlaubt. Hieraus entsteht für den Kunden eine unangemessene Benachteiligung.
* Betroffene Bankkunden haben das Recht bereits gezahlte Gebühren zurückzufordern.
# 3 Streichen von Leistungen aus Versicherungsverträgen verboten!
Eine 1992 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung sollte in einem Rechtsstreit zur Zahlung der Gerichtskosten herangezogen werden. Die Versicherung jedoch versagte die Kostenübernahme, weil zuvor Streitigkeiten ausgeschlossen wurden.
Entwarnung für Versicherungsnehmer: Das Landgericht Berlin urteile am 11.02.2016 zugunsten von Versicherungsnehmern. Versicherer könnten demnach nicht ohne ausdrückliche Information an den Vertragspartner Vertragsänderungen oder gar Streichungen von Leistungen vornehmen (LG Berlin, 7 O 46/15)!
# 4 Rückgabe von Ware auch ohne Grund!
Im Internet etwas bestellt, woanders günstiger gesehen — ein bekanntes Szenario. Eine Erstattung wurde im vorliegenden Fall nicht geleistet, der Widerruf der Bestellung von der Firma wurde nicht akzeptiert.
Die gute Nachricht für Sie: Der BGH urteile am 16.03.2016, dass die Firma den Widerruf zu akzeptieren und den Mehrbetrag zurückzuzahlen hat. Eine Rückgabe ohne Angaben von Gründen ist nach Ansicht des BGH hier rechtens (BGH, VIII ZR 146/15).
* Für Online-Käufer, telefonisch oder im Netz, besteht ein prinzipielles Widerrufsrecht zur Prüfung Ihrer Bestellung. Ohne weitere Angabe von Gründen können Sie demnach alles retournieren, was Sie bestellen.
# 5 Verkäufer-Bieten auf eigene eBay-Auktionen verboten!
Ein Zweitaccount bei eBay, um die eigene Auktion voranzutreiben, sollte nicht der erwartete Wert erreicht werden. Auch das ist sicherlich schon jedem einmal auf der Auktionsplattform eBay passiert. Ein Bieterduell zwischen Interessent und Auktionator ist keine Seltenheit.
Grünes Licht für Schnäppchenjäger: Mit Urteil vom 24.08.2016 entschied der BGH, dass eBay-Verkäufer nicht mittels Shill Bidding (Bieten auf eigene Artikel) „echte“ Angebote in die Höhe treiben dürften. Preismanipulationen wie diese werden selbst von eBay zur Anzeige gebracht und bringen Verkäufer in rechtliche Schwierigkeiten, die u.U. teurer als die Auktion werden können (BGH, VIII ZR 100/15).
# 6 Dellen beim Neuwagen: Käufer müssen das nicht dulden!
Nach der Lieferung eines Fiat kam es zwischen Käufer und Verkäufer zum Rechtsstreit um eine kleine Delle an der Fahrertür. Trotz Ausbesserung nach verweigerter Annahme verlangte der Verkäufer Standgeld, Verzugszinsen und Transportkosten.
Glück für Käufer: Der vereinbarte Kaufpreis ist zu zahlen, wird ein mangelhaftes Auto bzw. eine mangelhafte Ware übergeben, trägt letztlich der Händler das Risiko. So entschied der BGH am 26.10.2016 zugunsten des Käufers.
# 7 01805-Servicenummern verboten!
Kostenpflichtige 01805-Servicenummern kosteten noch vor einiger Zeit richtig Geld, bis zu 42 ct pro Minute wurden hier veranschlagt bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz.
Fragen kostet nichts: Mit Rechtskraft am 02.03.2016 entschied der EuGH, dass Kunden für Fragen zu Verträgen o.ä. keine überhöhten Gebühren zu zahlen haben. Der EuGH sah in den hohen Telefonkosten eine Barriere für Verbraucher ihre Rechte durchzusetzen und urteile zugunsten von Verbrauchen, dass Servicegespräche nicht teurer als reguläre Telefon- oder Handyanrufe sein dürften (C-568/15).
# 8 Busunfall ist Reisemangel
Nach einem unverschuldeten Busunfall zum Flughafen, klagten zwei Ehepaare auf Reisemangel gegen den Reiseveranstalter…
Entscheidung für Urlauber positiv: …und bekamen Recht. Per BGH-Urteil vom 06.12.2017 hatte der Reiseveranstalter den Reisepreis zu erstatten. Grund dafür ist die mangelhafte Reiseleistung. Demnach können eben auch unabwendbare Verkehrsunfälle ein Reisemangel sein. Verletzungen oder Beeinträchtigungen, die weitere Reiseleistungen beeinflussen, müssen vom Veranstalter getragen werden (BGH, X ZR 117/15 sowie X ZR 118/15).
# 9 Pflegeheime dürfen Preise ohne Zustimmung nicht erhöhen!
Gegen die Vertragsklausel eines Pflegeheimbetreibers klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband. Demnach waren Preiserhöhungen bspw. Betriebskosten eigenmächtig möglich.
Urteil zugunsten von Verbrauchern: Die Richter des BGH stärkten am 12.05.2016 die Rechte von Heimbewohnern. Die Vertragsklausel zur eigenmächtigen Preiserhöhung wurde mit diesem Urteil als unzulässig bewertet. Heimbetreiber müssen die Zustimmung des Bewohners einholen, andernfalls liegt eine unangemessene Benachteiligung vor (BGH, III ZR 279/15).
Fragen zum Verbraucherrecht? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der 02461 / 80 81. Auch per Mail sind wir für Sie da: info@mingers-kreuzer.de — mit Mingers & Kreuzer erfolgreich gegen vermeintlich zu starke Gegner.
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