Es ist sicherlich schon vielen bereits passiert – übers Telefon wird man in einen Vertrag hineingequatscht, ohne über die dazugehörigen Vertragsbedingungen genau Bescheid zu wissen. Und prompt ist man in langen Vertragslaufzeiten oder fiesen Kostenfallen gefangen. Dies soll künftig nicht mehr passieren, hat die Bundesregierung beschlossen. Ein neues Gesetz soll daher die Rechte der Verbraucher schützen.
Ob für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio, den Handyvertrag, das Zeitungs-Abo oder auch den Vertrag für die Strom- und Gaslieferung: Um Verträge kommt man in den allermeisten Alltagsbereichen nicht herum. Oftmals gingen damit bisher jedoch undurchsichtige Vertragsbedingungen oder lange Mindestlaufzeiten einher und insbesondere bei mündlichen Vertragsabschlüssen bestand eine hohe Intransparenz. Das soll sich nun ändern, der Meinung ist die Bundesregierung – und setzt ein neues Gesetz durch zum Schutz der Verbraucherrechte.
Bereits am 1. Oktober 2021 sind einige der neuen Regelungen in Kraft getreten. Das neue Gesetz beinhaltet unter anderem strengere Auflagen für automatische Vertragsverlängerungen: Kunden, die vergessen, rechtzeitig ihren Vertrag zu kündigen, gelangen danach nicht automatisch in teure Kostenfallen und längere Vertragslaufzeiten auf unbestimmte Zeit. Denn ab März 2022 muss es Verbrauchern gesetzlich auch in solchen Fällen monatlich möglich sein, zu kündigen.
Außerdem ist es künftig nicht mehr möglich, Lieferverträge für Strom und Gas ausschließlich telefonisch abzuschließen. Sowohl der Vertragsabschluss als auch die Kündigung müssen in Textform erfolgen, also per E-Mail, SMS oder als Brief oder Fax.
Auch unerlaubte Telefonwerbung soll das Gesetz weiter einschränken. So müssen sich Firmen die Einwilligung für Telefonwerbung aktiv von den Verbrauchern einholen und dies dokumentieren. Ziel der Bundesregierung dahinter ist, dass dadurch die Bundesnetzagentur effizienter nach unerlaubter Telefonwerbung ahnden kann.
Nicht durch das neue Gesetz verändert ist die Regelung, dass Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren rechtens sind. Allerdings sollen Verbraucher größtmögliche Freiheit bei der Wahl ihres Vertrages haben.
Insbesondere im Online-Bereich schließen Verbraucher ebenfalls schnell einen Vertrag ab, ohne sich im Detail mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) auseinandergesetzt zu haben. Dies funktioniert unkompliziert, verlangt meist nur einen Klick – ganz im Gegensatz zum Kündigen, was sich zumeist als gravierend komplizierter erweist. Auch dies soll das neue Gesetz vereinfachen. Ab dem 1. Juli 2022 gilt ein sichtbar platzierter Kündigungsbutton für online abgeschlossene Verträge als verpflichtend.
Führt ein Unternehmer diese vereinfachte Option des Kündigens bis dahin nicht ein, so steht es dem Verbraucher zu, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
Das Gesetz soll Verbraucher vor Kostenfallen schützen. Angebahnt hat sich die Thematik schon seit einiger Zeit, jedoch dominierten Uneinigkeiten bezüglich der Umsetzung die Debatte. Kritische Stimmen bemerken, dass das Gesetz in der aktuellen Form noch immer nicht weit genug gehe und sich zu einer Mogelpackung entwickeln könnte. Als problematisch sehen sie zum Beispiel, dass automatische Vertragsverlängerungen nicht vollständig gebannt und verboten werden. Zudem könnte sich als unfair erweisen, dass kürzere Verträge allgemein teurer sein dürften als längerfristige.
Es mag zwar noch Lücken beinhalten, jedoch stellt es gleichzeitig zumindest einen Anfang dar, um Vertragsabschlüsse für Verbraucher fairer zu gestalten. Denn überlange Vertragslaufzeiten, undurchsichtige Kündigungsfristen oder überteuerte Verträge ohne Alternativangebote stellen eine unzumutbare Situation für die Verbraucher dar, das lässt sich aus den Beschlüssen der Bundesregierung schlussfolgern. Letztendlich stellt sich die Regierung mit dem Durchsetzen des neuen Gesetzes wesentlich auf die Seite der Verbraucher und stärkt wirksam deren Rechte.
Sollten Sie zu diesem oder zu anderen Themen weitere Fragen haben, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an uns. Die erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei Mingers. beraten Sie jederzeit gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website.
Weitere spannende Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel. Schauen Sie doch mal vorbei!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.