Seit Freitag gilt die neue Corona-Schutzverordnung: es gibt Änderungen in Hinsicht auf die Maskenpflicht, Großveranstaltungen, Stadionbesuche und vieles mehr. Sie gilt zunächst bis Ende Oktober. Einen Überblick über die neuen Schutzmaßnahmen finden Sie hier im Folgenden!
Die Maskenpflicht im Freien entfällt. Ab sofort ist dies nur noch eine Empfehlung. Die Schutzverordnung empfiehlt eine Maske im Freien dann zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, insbesondere in Warteschlangen, Anstellbereichen, Verkaufsständen, Kassenbereichen oder ähnlichen Dienstleistungsschaltern.
In Bussen und Bahnen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.
Was die Maskenpflicht in Schulen angeht, gibt es noch keine Klarheit. Das Thema ist sehr umstritten. Zwar gehe die Zahl der Corona-Neuinfektionen zurück, andererseits wird vor einer neuen Infektionswelle gewarnt. Die Landesregierung will jedoch zeitnah eine Entscheidung treffen.
Seit Freitag ist in der Gastronomie nicht mehr die Einhaltung besonderer Abstände vorgeschrieben, wenn Gäste feste Sitz- oder Stehplätze haben. Auch braucht es keine Trennscheiben mehr. Außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.
In Clubs oder Diskotheken gilt die 3G-Regel: Zugang wird nur Geimpften, Genesenen und Getesteten gewährt. Getestet ist neuerdings aber nur, wer einen Antigen-Schnelltest vorzeigen kann, der nicht älter als sechs Stunden ist.
Dasselbe gilt für gemeinsames Singen ohne Maske.
Sportveranstaltungen, Konzerte, Musikfestivals: bei Großveranstaltungen mit Sitz- und Stehplätzen gibt es keine Obergrenze von 25.000 Zuschauern mehr. Es sind mindestens 5.000 Zuschauer zugelassen und es gilt die 3G-Regel.
Darüber hinaus dürfen freie Plätze zu höchstens 50 % belegt werden. Bei Großveranstaltungen unter freiem Himmel hingegen können sämtliche Plätze belegt sein, auch über 5.000 – wenn die Veranstalter sicherstellen, dass außerhalb der Plätze die Maske getragen wird.
Stadionbesucher dürfen sich also freuen. Der Fußballclub Borussia Dortmund zeigt sich begeistert hinsichtlich der neuen Änderungen. Ab sofort kann der Verein immerhin 67.000 Zuschauer ins Stadion lassen, knapp 52.700 auf Sitzplätze. Bis jetzt waren maximal 25.000 zugelassen.
Weil sie in den Schulen regelmäßig getestet werden, gelten Schüler grundsätzlich als Getestete. Allerdings nur außerhalb der Ferienzeiten. Vorschulkinder sind getesteten Personen gleichgestellt. Schüler ab 16 Jahren stehen in der Pflicht, bei Bedarf den Immunisierungs- oder Testnachweis der Schule vorzuzeigen.
Die neue Schutzverordnung schreibt vor, dass Hochschulen ein Zugangskonzept zu erstellen hätten, das durch ein System von mindestens stichprobenartigen Überprüfungen eine möglichst umfassende Kontrolle aller Veranstaltungsteilnehmenden sicherstellt.
Die Grünen im Landtag NRW zeigen sich kritisch hinsichtlich der neuen Änderungen. Nach Ansicht der Partei müsse über eine 2G-Regel nachgedacht werden. Erst dann sei mehr Sicherheit gegeben, sodass mehr Lockerungen zugelassen werden könnten.
Das sieht der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp von der FDP anders: er hätte sämtliche Beschränkungen ab dem 3. Oktober aufheben wollen. Laut Stamp habe es ausreichend Impfangebote gegeben und jetzt könnten die Menschen für sich selber verantwortlich sein.
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