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Wirecard-Skandal – Schlüsselfigur Bellenhaus wurde festgenommen!
07.07.2020
Wirecard-Skandal: Sollten die Luftbuchungen Verluste des Konzerns kaschieren?
10.07.2020

US-Behörden ermitteln – Wirecard soll in US-Bankenbetrug involviert sein!

09.07.2020

Erst Vowürfe der Bilanzverfälschung, dann des Bankenbetrugs: die US-Justiz prüft, ob Wirecard in einen mutmaßlichen millionenschweren Bankenbetrug rund um eine Website zum Verkauf von Marihuana verwickelt ist. Näheres dazu im Folgenden!

 

 

Wirecard insolvent – Was ist passiert?

 

Seit geraumer Zeit wird der Wirecard AG Bilanzverfälschung und Kapitalanlagenbetrug vorgeworfen. Das DAX Unternehmen soll Kredite falsch ausgewiesen haben. Zudem mangelt es an Transparenz zur Rückverfolgung von Umsätzen.
Um den Vorwürfen nachzugehen, überprüften die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young die Bilanzen der AG und stellten am 18. Juni 2020 Luftbuchungen fest. Insgesamt 1,9 Milliarden Euro befanden sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten. Daraufhin weigerten sich Ernst & Young die Jahresbilanz zu testieren.

 

Nach Aufdeckung des Betrugs überschlugen sich die Ereignisse. Die Aktie Wirecard sank um knapp 99 % in den Keller. Wirecard sah sich gezwungen Insolvenz anzumelden. Die fünf Tochterfirmen gingen ebenfalls insolvent.
Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun wurde festgenommen. Erst kürzlich wurde auch die Festnahme des Wirecard-Managers Oliver Bellenhaus bekannt. Ermittlungen laufen zu einer angeblichen Flucht des Ex-COO Jan Marsalek nach Asien.

 

 

Millionenschwerer US-Bankenbetrug zum Verkauf von Marihuana

 

Die Wirecard AG ist nicht nur im Visier der deutschen Behörden, sondern auch der US-Behörden. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, in einen mutmaßlichen millionenschweren Bankenbetrug rund um eine Website zum Verkauf von Marihuana involviert zu sein.

 

Diesbezüglich wurde in den USA der Deutsche Ruben W. festgenommen und angeklagt. Er soll zusammen mit einem anderen Geschäftsmann US-Banken getäuscht haben. Der Zweck: damit diese Debit- und Kreditkartenzahlungen von mehr als 100 Millionen Dollar für den Kauf von Marihuana-Produkten abwickeln.
Ihnen sollen Zahlungsdienstleister geholfen haben, ein komplexes Netzwerk von Briefkastenfirmen, falschen Internetseiten und Offshore-Konten zu aufzustellen.

 

 

Inwiefern soll die Wirecard AG involviert sein?

 

Auch wenn die Droge in vielen US-Bundesstaaten legalisiert wurde, verweigern die meisten US-amerikanischen Banken weiterhin Zahlungsabwicklungen beim Kauf von Marihuana. Laut der Bundesanwaltschaft Manhattan soll aus diesem Grund verschleiert worden sein, dass die Kunden auf dieser Website in Wirklichkeit online Marihuana bestellen und bezahlen.

 

Wirecard könnte als Zahlungsabwickler sowie Offshore-Handelsbank an dem Bankenbetrug mitgewirkt haben. Der Name „Wirecard“ tauche in keinem öffentlich zugänglichen Justizdokument auf.
Jedoch habe sich nach der Festnahme von Ruben W. im März in Kalifornien ein Wirecard-Manager angeboten, einen Teil seiner Kaution zu bezahlen. Der Manager soll mit dem Festgenommenen eng befreundet zu sein. Bisher möchte die Wirecard AG zur möglichen Betrugsverwicklung keine Stellung nehmen.

 

 

Diese Ansprüche können Sie jetzt als Verbraucher geltend machen!

 

Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.

 

 

Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln

 

1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)

2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)

3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte

 

 

Diese Schadensersatzansprüche sind möglich

 

1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.

2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.

 

Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!

 

 

Treten Sie unserem Musterverfahren bei!

 

Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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