Bislang wurde vermutet, dass die handelnden Personen das Unternehmen attraktiver erscheinen lassen wollten. Medienberichten zu folge sollen die vermeintlichen Bilanzfälschungen allerdings einen weiteren Grund gehabt haben: das Kaschieren von Verlusten!
Das deutsche Dax-Unternehmen Wirecard soll wohl Luftbuchungen getätigt und somit die Bilanz gefälscht und aufgebläht haben. Die entsprechenden 1,9 Milliarden sollen sich seit 2015 angehäuft haben und eigentlich auf einem Treuhandkonto liegen. Die Belege sind wohl gefälscht.
Aufgeflogen ist der Betrug durch die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young, die die Bilanz des Jahres 2019 nicht testieren wollten. In den Jahren zuvor war dies allerdings noch der Fall, weshalb auch Ernst & Young mit rechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Mittlerweile haben sich im Wirecard-Skandal die Ereignisse überschlagen. Nach dem Bekanntwerden brach die Aktie um nahezu 99 Prozent ein, wodurch unzählige Verbraucher viel Geld verloren haben. Darüber hinaus meldete der Konzern Insolvenz an und der Ex-CEO Markus Braun wurde verhaftet. Ex-COO Jan Marsalek floh nach Asien.
Zunächst einmal wird vermutet, dass die Verantwortlich das Unternehmen besser dastehen lassen oder auch selbst davon profitieren wollten. Nun berichtete allerdings die „Financial Times“ von hohen Verlusten, die dadurch kaschiert werden sollten. Demnach haben direkt unter der Kontrolle Wirecards stehende Gesellschaften Verluste erwirtschaftet. Im Jahr 2018, als der Konzern in den Dax aufstieg, wird von einem operativen Verlust von 74 Millionen gesprochen.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
Betroffene Verbraucher bezüglich folgender Aktien sollten umgehend handeln:
Diese Schadensersatzansprüche sind möglich:
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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