Wirecard-Manager Oliver Bellenhaus reiste aus Dubai an und stellte sich am Montagnachmittag der Staatsanwaltschaft München. Wieso Bellenhaus eine Schlüsselfigur im Wirecard-Skandal darstellt und was die Haftgründe für seine Festnahme sind, erfahren Sie im Folgenden.
Außerdem: deswegen dämpft Deutsche-Bank-Chef Sewing die Erwartungen an einen möglichen Kauf der Wirecard-Aktie!
Das DAX 30 Unternehmen Wirecard, mit Sitz in Aschheim bei München, kämpft seit längerem mit Vorwürfen der Bilanzverfälschung und Kapitalanlagenbetrugs. Es mangelt an Transparenz zur Rückverfolgung von Umsätzen und Ausweisung von Krediten.
Die Wirtschaftsprüfer Ernst & Young gingen den Vorwürfen nach und stellten am 18.6.2020 Luftbuchungen fest. Es fehlen 1,9 Milliarden Euro, die sich nicht auf den ausgewiesenen Treuhandkonten befinden. Ernst & Young weigerten sich daraufhin, die Jahresbilanz von 2019 zu testieren.
Ab diesem Zeitpunkt überschlagen sich die Ereignisse. Die Aktie stürzte um knapp 99 % ab. Wirecard musste Insolvenz anmelden. Die fünf Tochterfirmen erliegen demselben Schicksal.
Der Ex-Vorstandsvorsitzende Markus Braun wurde festgenommen. Ermittlungen laufen zu einer angeblichen Flucht des Ex-COO Jan Marsalek nach Asien.
Die Deutsche Bank erwägt nun die Übernahme der Wirecard AG.
Die Münchener Behörden hatten zuvor einen Haftbefehl gegen Oliver Bellenhaus beantragt. Der Wirecard-Manager sei nach seiner Festnahme noch am Montagnachmittag dem Haftrichter vorgeführt worden. Der Richter ordnete Haftfortdauer wegen dringenden Tatverdachts des gemeinschaftlichen Betrugs im besonders schweren Fall an.
Die Staatsanwaltschaft gibt als Haftgründe Flucht- und Verdunkelungsgefahr an. Der Tatverdächtigte könne Beweismaterial vernichten oder weitere Zeugen bzw. Beschuldigte beeinflussen.
Bellenhaus ist Chef der Wirecard-Tochterfirma „Card Systems Middle East“. Sein Sitz ist im bekannten Wolkenkratzer Burj Khalifa in Dubai. Er wird verdächtigt, als Hauptfigur der unklaren Geschäftspraktiken des Münchner Unternehmens im asiatischen Raum verwickelt zu sein. Von den Luftbuchungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro gehen 1,1 Milliarden Euro auf das Konto von „Card Systems“.
Laut Chef der Deutschen Bank Christian Sewing sei die Zahlungstechnologie, und somit die Wirecard AG, interessant für die Deutsche Bank. Er sieht hier eine potenzielle Gelegenheit, sich mit der Technologie zu befassen.
Allerdings dämpft er nun die Erwartungen an einen möglichen Kauf von Teilen des insolventen Zahlungsdienstleisters. Denn Zukäufe müssten stets Wert für die Aktionäre schaffen. Eine große Hürde ergäbe sich daraus, dass insbesondere die neuen Teile besser sein müssten als das eigene Angebot.
Vor dem Hintergrund des bislang bekannten Sachverhaltes muss von einer Falschberatung ausgegangen werden.
Dann existieren Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand, die in der Regel über einer D & O Versicherung verfügen, aber auch gegen die Vermittler und die damals tätige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Außerdem prüfen wir gerade, ob die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können.
1. Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
2. Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
3. Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
1. Transaktionsschaden: Dabei erhalten Sie den Einkaufspreis wieder zurück gegen Rückgabe des Wertpapiers. Allerdings liegt die Beweislast beim Käufer, der beweisen muss, dass er nicht gekauft hätte, wenn er die jetzigen Informationen gehabt hätte.
2. Kursdifferenzschaden: Die Summe beläuft sich auf die Differenz zwischen Einkaufspreis und jetzigen Verkaufspreis. Hier liegt die Beweislast bei Wirecard.
Lassen Sie nun zunächst von uns Ihren Schadensersatzanspruch kostenfrei prüfen und treten Sie anschließend unserem Musterverfahren bei. Senden Sie uns Ihre Unterlagen jetzt an office@mingers.law!
Besuchen Sie dazu unsere Website: https://mingers.law/ads/wirecard/
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH! Wir beraten Sie gerne.
Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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