Bild: AR Pictures / shutterstock.com
Nach Abschluss eines Leasingvertrages für einen Tiguan, erwartet den Leasingnehmer seines Schummel-VWs nun eine Zahlung von 2.000 € durch das Autohaus! Laut Richterspruch lag ein Mangel beim Motor des geleasten VW vor, wodurch auch eine Wertminderung vorausgesetzt ist. — Derzeit wird noch damit gerechnet, dass der Händler Berufung beim Landgericht einlegt! Wir klären, wie es zu der Zahlung zugunsten des Leasingnehmers kommt
Nach einem im Jahr 2013 abgeschlossenen Leasingvertrag für einen Tiguan, wurde der PKW an die VW Leasing GmbH per Vertrag verkauft, sodass das Geschäftsverhältnis nun zwischen dieser und dem Leasingnehmer bestand und nicht zwischen ihm und dem Autohaus.
Der VW Leasing stehen nach dem Urteil vom vergangenen Freitag zunächst die erstrittenen 2.000 € zu. Jedoch wurden Gewährleistungsansprüche vertraglich an den Leasingnehmer abgetreten, sodass die Zahlung somit – bei Rechtskraft des Urteils – den monatlichen Leasingraten angerechnet werden würden.
— Der VW-Händler zahlt also an die Tochter, VW Leasing, Geld für einen manipulierten Schummle-Pkw, den der Mutterkonzern auf den Markt gebracht hat. Durch die kuriose Ausgangssituation, die vorläge, geht man in diesem Fall bereits davon aus, dass der freie Händler in Berufung gehen wird.
Bei der Rückgabe von manipulierten VWs an die Händler sahen sich Betroffene und damit die Kläger bis Mitte diesen Jahres eher benachteiligt innerhalb der Rechtsprechung im Diesel-Gate. Zuvor hatte der benannte Leasingnehmer bspw. auf einen werksneuen Tiguan und Rücknahme durch den Händler geklagt. Dies lehnte VW jedoch ab, wodurch die Klage nun zu einer Forderung auf Minderung wurde.
— Juristisch gesehen ist dieser Entscheid zugunsten des Leasingnehmers im VW-Abgasskandal ein erster Erfolg!
Bislang zeigt sich der Auto-Konzern in Sachen Rückruf und Nachbesserung wenig aktiv oder kooperativ. Fristen von mehreren Monaten stehen für Betroffene im Raum. Gerichtlich sind diese Fristen von teilweise mehr als sechs Monaten nicht akzeptabel, sodass nach jetzigen Einschätzungen massenhaft Klagen mit Forderung auf Minderung erwartet werden.
Sie sind betroffen vom VW-Abgasskandal? Dann informieren Sie sich gerne auf unserer Info-Seite zum Thema oder nehmen Sie direkt zu uns Kontakt auf. Wir vertreten derzeit viele Mandaten im VW-Abgasskandal & stehen Ihnen mit juristischem Rat gegenüber Händlern oder Herstellern zur Seite.
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