Bild: Tatyana Dzemileva / shutterstock.com
Über Reportagen und Test werden wir über die folgenschwere Wirkung von K.O.-Tropfen aufgeklärt. Trotz all der Information wissen viele, nachdem sie Opfer von K.O.-Tropfen geworden sind, häufig nicht, wie sie sich richtig verhalten. Wir widmen uns dem strafrechtlichen Aspekt der K.O.-Tropfen und klären, was Betroffene beachten sollten.
Große Aufmerksamkeit bekam das Thema K.O.-Tropfen auch in der bunten Presse erstmals wieder im Fall Gina-Lisa Logfink (wir berichteten über die Klage zu einer möglichen Vergewaltigung unter Einfluss von K.O.-Tropfen und dem Nein-heißt-Nein-Urteil). Doch wer im nächtlichen Partyleben unterwegs ist, sollte das Thema nicht einfach ignorieren.
Die Zahlen von Missbrauch oder Raub von Opfern, die durch K.O.-Tropfen außer Gefecht gesetzt werden, sind erschreckend hoch. — Ein präsentes Thema: Denn Fakt ist, mehrheitlich Frauen fallen der Gamma-Hydroxy-Buttersäure (GHB) zum Opfer und werden so widerstandsunfähig.
# Symptome von GHB oder GHB-ähnlichen Substanzen sind u.a. Schwindel, Desorientierung oder die ausgenutzte Bewusstlosigkeit. Der sog. „Filmriss“ wird bei Opfern meist erst als Folge zu hohen Alkoholkonsums betrachtet. Doch wenn erst einmal geschildert wird, was Betroffene noch rekonstruieren können, fällt der Groschen auf K.O.-Tropfen. — Doch für den Nachweis in Urin oder Blut ist es dann meist schon zu spät.
# Vorgehensweise: Sollten Sie den Verdacht haben, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, dann wenden Sie sich an erster Stelle an ein Institut für Rechtsmedizin. Hier können Spuren von GHB durch Tests gefunden und der Einsatz der Substanz bestätigt werden.
Kurz notiert: Vernichten Sie keine Spuren! Kleidung sollten nicht sofort gewaschen oder entsorgt werden. Wichtige Spuren können so vernichtet werden. Erstatten Sie, gleich wie viel Sie selbst von Ihrem Party- oder Clubbesuch noch rekonstruieren können, Anzeige bei der Polizei!
# Straftaten beim Missbrauch von GHB können einige in Betracht kommen — zunächst ist der Besitz, der Handel oder Verkauf von K.O.-Tropfen nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten; gleiches gilt auch für GHB-ähnliche Substanzen.
Darüber hinaus machen Täter sich der gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 223, 224 StGB strafbar! Des Weiteren verstoßen die Täter ebenso gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht (bspw. § 179 StGB) und im schlimmsten Fall machen sie sich des sexuellen Missbrauchs strafbar.
# Täter erwartet, wenn es denn zu einer Überführung durch Anklage kommt, meist eine vergleichsweise milde Strafe. Das große Problem bei K.O.-Tropfen ist und bleibt die Nachweisbarkeit der Substanz bei den Opfern. Durch den Filmriss schämen sich zudem viel Opfer überhaupt auszusagen, da Beschriebenes auch stark nach einer arg durchzechten Nacht klingen.
Oft kommt es zu einem Täter-Opfer-Ausgleich, wobei die Täter vollumfänglich aussagen, die Opfer aber nicht im Zeugenstand befragt werden. In minder schweren Fällen müssen Täter mit Bewährungsstrafen rechnen.
# Hohe Strafen sind von den Tätern dann zu erwarten, wenn festgestellt wird, dass sie rücksichtslos gegen den Willen ihrer Opfer gehandelt und damit den hilf- und wehrlosen Zustand ausgenutzt haben. — Hier rechnet man mit mehrjährigen Haftstrafen inkl. zu erfüllende Auflagen nach der Entlassung. Ebenso sind Täter auch schnell ihren Job los: Durch Berufsverbote u.a. wird sichergestellt, dass, wenn diese mit Menschen zu tun haben (z.B. Taxifahrer; Barkeeper), präventiv gehandelt wird.
Wichtig: Wenn sich der Verdacht erhärtet, sollten Betroffene schnellstens mögliche Restrückstände feststellen lassen und in jedem Fall Anzeige erstatten! Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen gerne und stehen Ihnen auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Seite. Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt unter 02461 / 80 81 bei uns an.
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