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Soziale Netzwerke halten die EU-Regeln zum Schutz der Nutzer nicht ausreichend ein. Was droht nun Facebook und Twitter? Und was bedeutet das für die Nutzer? Die neuesten Informationen finden Sie hier!
Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen nicht an die vorgegebenen EU-Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Die EU-Komission zeigt sich somit mit der Situation äußerst unzufrieden. Trotz Verbesserungen müssen sich die Unternehmer stärker bemühen, den Verbraucherschutzbestimmungen tatsächlich nachzukommen.
Bemängelt wird die unzureichende Information der Nutzer über die Entfernung von Inhalten oder Vertragskündigungen.
Twitter ändere seine AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) weiterhin ohne seine User darüber in Kenntnis zu setzen. Zudem informiere das Netzwerk die Nutzer nicht, dass sie ihren Vertrag mit Twitter kündigen können, falls sie mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem halte es sich die Möglichkeit offen, Nutzerkonten ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Auch Facebook lösche hochgeladene Inhalte, ohne die Nutzer vorher darüber zu informieren.
Laut der EU-Komission ist der Verbraucherschutz und das mögliche Verhängen von Strafen Angelegenheit der Mitgliedstaaten. EU-Justizkommissarin Vera Jourova fordert aber die Einhaltungen der EU-Verbraucherschutzvorschriften – ansonsten sollten Unternehmen, die dem nicht nachgehen, mit Sanktionen belegt werden.
Im April 2018 wird von der EU-Komission eine Reform des Verbraucherschutzes erwartet. Der aktuelle Bericht zeigt Änderungen auf, die von sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der EU-Behörden vorgenommen wurden – unter anderem auch solche, die noch ausstehen. Die EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google Plus im März unter anderem dazu aufgefordert, unzulässige Klauseln in den Geschäftsbedingungen zu überarbeiten, die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsertem Inhalt einzuhalten sowie europäischen Nutzern beispielsweise ein Klagerecht im eigenen Heimatland zuzugestehen. Diese Anforderungen der EU-Behörden wurden von allen erfüllt.
Nach Aussage der EU-Kommission kommen die erfolgten Umsetzungen der Verbraucherschutzvorschriften bereits über 250 Millionen Nutzern in der EU zugute. Diese seien nicht mehr gezwungen, auf verbindliche EU-Verbraucherrechte zu verzichten, wie zum Beispiel auf das Recht, von einem Internet-Kauf zurückzutreten. Beschwerden können nun auch direkt in Europa geltend gemacht werden.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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