Seit kurzer Zeit löscht die Auskunftei „Schufa“ die Daten von Millionen Mobilfunknutzern. Die Verbraucherzentrale begrüßt das – doch sollen hier lediglich Beweise vernichtet werden? Was steckt hinter den Löschungen und was sind die Auswirkungen? Alle Infos im Folgenden!
Bereits seit Jahren streiten Verbraucherschützer mit der Schufa. Jetzt kommt plötzlich Dynamik in die Angelegenheit. Telekommunikationsunternehmen und die Schufa haben die Entscheidung getroffen, Kunden-Informationen zu Mobilfunkverträgen zu löschen, gibt die Schufa auf ihrer Website an. Start der Löschaktion war der 20. Oktober, es geht um die Daten von 20 Millionen Handykunden.
Hintergrund der aktuellen Datenvernichtung ist ein Streit, der schon seit zwei Jahren anhält. Bereits im September 2021 entschieden die Behörden, dass Telekommunikationsanbieter nicht jeden neu abgeschlossenen Handyvertrag bei der Schufa melden dürfen. Das hat im Frühjahr 2023 auch das Landgericht München in einem (noch nicht rechtskräftigen) Urteil gegen den O2-Anbieter Telefónica bestätigt.
Sogenannte Positivdaten, also Informationen die die Beantragung, Durchführung und Beendigung des Vertrags betreffen, dürfen laut Urteil nicht übermittelt werden. Die Auskunfteien dürfen lediglich Informationen über nicht-vertragsgemäßes Verhalten, wie einen Zahlungsausfall, erhalten. Die bereits rechtswidrig erhobenen Daten wurden bislang nicht gelöscht.
Bei den Informationen handelt es sich um Vertragsdaten von Millionen von Handynutzern, die der Weitergabe nie zugestimmt haben. Dabei geht es, laut eigenen Angaben der Schufa, um Daten welche „zum Schutz vor Betrug und Datenmissbrauch durch Dritte“ gemeldet und gespeichert wurden. „Es handelt sich um die Information, dass bei einem Telekommunikationsunternehmen ein Vertragskonto, also ein Kundenkonto besteht, mit dem für das Telekommunikationsunternehmen ein kreditorisches Risiko verbunden ist.“
Wer seine Handyrechnung jedoch nicht zahlt, muss weiterhin mit Minuspunkten bei der Kreditwürdigkeit rechnen, wie die Schufa mitteilt. „Informationen zu Zahlungsausfällen werden weiterhin gemeldet und im Rahmen von Bonitätsscores und -auskünften verarbeitet“, so das Unternehmen.
Es liegt der Verdacht nahe, dass die Schufa durch die Löschung der Daten eine rechtswidrige Übermittlung verbregen möchte. Wegen der illegalen Datenweitergabe kann im Namen von Tausenden Verbrauchern Klage eingereicht werden. Auch die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte führt derartige Verfahren.
Bis zu 5.000 Euro Schadensersatz je Verbraucher kann hierbei erreicht werden. Das Verhalten der Schufa ist kein Einknicken, sondern vielmehr Beweisvereitelung.
Wir helfen Ihnen, Schadensersatz (von bis zu 5.000 Euro) wegen unrechtmäßiger Datenweitergabe und anderer Datenschutzverletzungen geltend zu machen!
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Wir prüfen kostenfrei, ob auch Sie von einem Datenleck betroffen sind oder Ihnen etwaige andere Ansprüche zustehen! Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an unsere Experten. Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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