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Es ist nicht lange her, dass Unwetter durch Deutschland gezogen sind und viel verwüstet haben. Ein Ende ist zurzeit jedoch noch nicht in Sicht. Viele Einwohner sind nicht nur genervt, sondern haben durch die vielen Wassermassen Schäden an Besitztümern erleiden müssen. Doch wer kommt für die Schäden eigentlich auf?
Eine allgemeine Unwetterversicherung gibt es leider nicht. Man muss sogar differenzieren, welche Dinge zu Schaden gekommen sind!
Sind Besitztümer in der Wohnung zu Schaden gekommen, greift die Hausratversicherung. Bei Schäden am Auto, kommt die Teilkasko auf. Sie ist also ein sinnvoller Zusatzschutz, um Schäden am Auto bezahlt zu bekommen. Egal ob durch Sturm, Überschwemmung, Hagel, Brand, Blitzeinschlag, Explosion, Diebstahlt, Raub, Steinschlag bzw. Glasbruch oder auch Wildunfälle. Durch die Teilkasko ist alles versichert. Nur bei Vandalismus oder Schäden durch eigene Hand kommt die Teilkasko nicht auf!
Wenn der Rohbau zu Schaden kommt, zahlt die Bauleistungs- bzw. die Feuerrohrbauversicherung. Die Bauleistungsversicherung haftet für aufkommende Schäden an Gebäude und Grundstück während der Bauphase. Das bezieht sich auch auf Gegenstände, die sich auf dem Grundstück befinden, wie etwa Gerüste, Ziegel, Abdeckungen, Werkzeug und vielem mehr. Jedoch zählt dies nur für noch nicht fertiggestellte bzw. noch nicht abgenommene Bauabschnitte. Zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen. Sie kommt nämlich für Löscharbeiten, Schäden durch Bekämpfung des Feuers und sogar den Wiederaufbau auf. Wenn man den Hausbau durch die Bank finanziert, ist diese Versicherung sogar Voraussetzung für den Kredit!
Durch die Hausratversicherung sind alle beweglichen Gegenstände innerhalb der Wohnung versichert. Das schließt Möbel und Teppiche, aber auch Spielzeug und Lebensmittel mit ein. Auch Unterhaltungselektronik und Kleidung werden miteinbezogen, sowie jegliche Wertsachen. Außerdem zählt zur Wohnung auch der Balkon oder die Garage. Die Hausratversicherung versichert Kellerräume und Speicher nur dann, wenn man sie als Wohnfläche nutzt! Jedoch zahlen die meisten Versicherungen nur Beträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. In den meisten Fällen beläuft sich das auf 25 Prozent der Versicherungssumme.
Bei Überspannungsschäden greifen jedoch nicht alle Hausratversicherungen. Bei manchen muss eine Zusatzpolice abgeschlossen werden.
Gegenstände, die sich nur für einen begrenzten Zeitraum außerhalb der Wohnung befinden, sind ebenfalls durch die Hausratversicherung mitversichert. Der Gegenstand darf sich jedoch nicht länger als drei Monate außerhalb der Wohnung befinden! Daher sind Gegenstände, die man in der Ferienwohnung aufbewahrt, nicht versichert. Auch hierbei beschränkt sich die Entschädigung nur auf einen festgelegten Prozentsatz.
Die Versicherungssumme sollte jedoch so hoch sein, dass sie den gesamten Wert des Hausrats begleicht. Denn auch bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung nicht mehr als die Versicherungssumme angibt! Durch den zu hohen Aufwand alle Gegenstände in der Wohnung aufzulisten, bieten Versicherungen einen festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche an. Dieser Betrag beläuft sich meist auf 650 bis 700 Euro. Deshalb sollte man überprüfen, ob man durch diese Pauschale im Ernstfall alle Kosten begleichen kann.
Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden durch Brand, Sturm, Blitzschlag, Explosion und Wasser auf. Es werden dadurch jegliche Schäden an allen Bestandteilen des Hauses versichert, zum Beispiel Decken und Böden. Aber auch alle Teile, die fest mit dem Haus verbunden sind, sind versichert. Diese Versicherung kommt nur nicht für Schäden an Elektrogeräten auf! Sie übernimmt die Kosten, wenn ein Gebäude komplett zerstört wird und wiederaufgebaut werden muss. Außerdem zahlt sie Reparaturkosten an beschädigten Gebäuden und übernimmt zusätzlich noch die Mietkosten für zwölf Monate, wenn man das eigene Haus nicht mehr nutzen kann. Zudem ersetzt sie den Mietausfall, wenn durch die Schäden Teile des Gebäudes nicht länger vermietet werden können.
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