Bild: Alexander Limbach / shutterstock.com
Nachdem die Diesel-Fahrverbote seit dem 01. Juni in Hamburg in Kraft getreten sind, könnte dies nun bald auch in Aachen Realität werden. Allerdings nur, wenn die Grenzwerte für die Luftbelastung nicht durch andere Maßnahmen bis Anfang nächsten Jahres eingehalten werden. Andernfalls muss die Stadt Aachen aktiv werden. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Aachen.
Die Entscheidung in Aachen fiel allerdings erst, nachdem die Bundesrichter in Leipzig Diesel-Fahrverbote als Weg zur Einhaltung der Grenzwerte anerkannten. In Aachen muss somit ein Diesel-Fahrverbot zum 01. Januar 2019 wirksam werden, wenn keine anderen Maßnahmen unternommen werden, um die Grenzwerte einzuhalten. Allerdings müssen die Fahrverbote verhältnismäßig sein. Welche Ausmaße die Verbote dann letztendlich haben, bleibt abzuwarten.
Die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid steht seit zehn Jahren. Die Belastung in Aachen ist jedoch um einiges höher. Zur Verminderung dieser Belastung führte die Stadt bereits eine Umweltzone ein, sowie weitere Maßnahmen. Nun musste seitens des Gerichts entschieden werden, ob die geplant Einhaltung der Grenzwerte im Jahr 2025 zu lange dauert. Daraufhin entschieden die Richter, dass andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Andernfalls kommen die Fahrverbote.
Die angestrebten Maßnahmen zur Einhaltung müssen jetzt einer Analyse unterzogen werden, wobei die Wirksamkeit bewertet wird. Ein Ergebnis der Analyse ist in zwei bis drei Wochen zu erwarten. Dass ein Diesel-Fahrverbot kommt, ist allerdings sehr wahrscheinlich.
Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart hatten bereits Urteile erlassen, wonach Maßnahmen, auch Fahrverbote, zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte ergriffen werden mussten. Nordrhein-Westfalen ließ diese Urteile vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig prüfen, welches die Diesel-Fahrverbote zuließ. Angestoßen wurde dies seitens der Deutschen Umwelthilfe, die bundesweit auf Maßnahmen zur Einhaltung geklagt hatte.
Bis zu einem endgültigen Einführen der Verbote müssen noch einige Regelungen zu prüfen, wie zum Beispiel Übergangsfirsten bei Nachrüstungen, Ausnahmen für Handwerker und Anwohner oder eine phasenweise Einführung für Autos bis zur Abgasnorm 4. Neuere Euro-5-Wagen müssen nicht mit einem Verbot vor dem 01. September 2019 rechnen.
Die Sperrung von Straßen oder Abschnitten sollte keine Herausforderung sein. Wenn es allerdings zu einer Sperrung von ganzen Bereichen kommen sollte, könnte es zu größeren Problemen kommen.
Die Landesregierung in NRW sprach sich gegen die Fahrverbote aus und will sie sogar verhindern, da sie diese für unverhältnismäßig halten. Dies ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass die Deutsche Umwelthilfe weiterhin klagt und dies in neun weiteren Städten in NRW, zum Beispiel auch Düren.
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