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Viele Bausparer haben es schon erlebt: Die Bausparkasse kündigt den zuteilungsreifen Vertrag, da sie durch teure Guthabenzinsen wenig lukrativ sind. Zum Ärgernis der Bausparer natürlich – nehmen Sie die Kündigung Ihres Bausparvertrages nicht tatenlos hin. So können Sie doch noch Geldsparen!
Grundsätzlich gilt: Einen Pauschaltipp für Bausparer gibt es mit aktueller Rechtsprechung leider nicht. Dennoch sollten Sie eine Kündigung seitens Ihrer Bausparkasse nicht tatenlos hinnehmen! Ob die Kündigung des Bausparvertrages zulässig ist, entscheidet u.a. wie lange dieser bereits zuteilungsreif war und ob die vollständige Bausparsumme schon angespart wurde.
Als erster Schritt ist zunächst der schriftliche Widerspruch der Kündigung ratsam. Hierzu beraten wir Sie gerne in unserer Kanzlei oder setzen entsprechende Zeilen auf.
Der zweite Schritt bei eingetroffener Kündigung Ihres Bausparvertrages sollte sein, Ihre Unterlagen und Bedingungen fachlich überprüfen zu lassen. Meist sind Formulierungen und allgemeine Bedingungen innerhalb des Kündigungsschreibens sowie des Vertrages anfechtbar!
Achtung: Wird parallel zur Kündigung manchmal auch das Guthaben ausgezahlt – geben Sie das Geld nicht direkt aus, mögliche Ansprüche Ihrerseits verfallen sonst.
Streitig ist den Fällen von gekündigten Bausparverträgen häufig die „Zweckentfremdung“ zu einer – aus Sicht der Bausparkassen – Kapitalanlage. Eine Kündigung seitens des Darlehensnehmers ist nach zehn Jahren vollen Leistungsempfangs rechtlich zwar erlaubt (§ 489 BGB), allerdings sehen die Bausparkassen den Zeitpunkt der Zuteilungsreife als ausschlaggebend. – Absolut irrelevant! Denn die Auszahlung des Darlehens ist auch nach zehn Jahren Zuteilungsreife nicht abgeschlossen. Bausparer zahlen auch dann weiter ein und das Darlehen steigt.
Mit dem neuesten Urteil des OLG Stuttgart liegt eines mit Signalwirkung vor! Gekündigte Bausparer sollten ein Urteil zugunsten der Verbraucher als Stein des Anstoßes sehen und Ihre Chancen nutzen, um geltendes Recht in Anspruch zu nehmen!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen verzweifelten Bausparern gerne weiter: Wenn Ihnen die Kündigung Ihres Bausparvertrages ins Haus geflattert ist, zögern Sie nicht sich an uns zu wenden. Wir prüfen Ihren Vertrag und das Kündigungsschreiben auf (formale) Richtigkeit und klären mit Ihnen gemeinsam weitere, einzuleitende Schritte! Mehr Infos zu diesem und anderen Themen finden Sie auch auf unserem Youtube-Kanal!
Lesen Sie nächste Woche mehr zum Thema Geldsparen dank aktueller Rechtsprechung, dann: Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen.
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