Bild: Matej Kastelic / shutterstock.com
Fluggastrechte erschüttert! Der Flug ist gebucht, bezahlt auch — das bedeutet jedoch nicht, dass eine Garantie auf einen Platz an Bord besteht. Das zeigt der jüngste Fall der Airline United, die einen Fluggast wegen Überbuchung aus der Kabine gezerrt haben. Solche Überbuchungen des Fluges kommen häufiger vor. Welche Fluggastrechte gelten dann? Diese Frage klären wir.
Auch in Deutschland kommt es immer wieder einmal zu Überbuchungen eines Fluges. Man kalkuliert bei vielgebuchten Strecken mit dem Fernbleiben von Passagieren und bucht daher mehr Plätze, als eigentlich zur Verfügung stehen. Der Flieger hebt auf diese Weise nicht halbvoll ab.
Gerade über Feiertage wie den bevorstehenden Ostertagen rechnet man alleine in Deutschland mit hunderten überbuchten Flügen. Auch massive Flugverspätungen werden schon wenige Tage vor den Osterfeiertagen erwartet. Lediglich 10% der Passagiere wissen überhaupt, welche Fluggastrechte für geltend gemacht werden können und ob ihnen Entschädigung zusteht!
Diese Unwissenheit nutzen Airlines meist taktisch klug aus und speisen Fluggäste mit Gutscheinen ab. Doch die Rechtslage ist eindeutig. Fluggastrechte besagen folgendes: Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugausfällen oder Überbuchungen haben Sie Anspruch auf Entschädigung!
Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 gelten Fluggastrechte, die Entschädigungszahlungen ermöglichen. Diese sind abhängig von der Flugstrecke und rangieren zwischen 125 und 600 Euro. Darüber hinaus muss die Airline anfallende Kosten (u.a. Kost und Logie) tragen, wenn Fluggäste am Abflugort verweilen über Nacht verweilen müssen. Wir haben Fluggastrechte für Sie einmal zusammengefasst.
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Wie Sie sehen, ist der Rauswurf aus der Kabine nur dann durchsetzbar, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht. Befinden sich alkoholisierte, aggressive oder auffällige Passagiere an Bord, begleitet das Sicherheitspersonal betreffende Fluggäste hinaus und betreut diese weiter. Handgreiflichkeiten oder Auseinandersetzungen während des Fluges können durch eine Notlandung durch den Piloten unterbunden werden. Am nächstgelegenen Flughafen werden Störenfriede dann von Bord geholt.
Grundsätzlich gilt für Fluggäste: Dokumentieren Sie Verspätungen, machen Sie Fotos von Anzeigetafeln und sichern Sie alle Unterlagen. Denn, Ihr Recht auf Entschädigung bei Um- oder Überbuchung eines Fluges kann noch bis zu drei Jahren nach dem Vorfall geltend gemacht werden. Und das mit Aussicht auf Erfolg!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind der Ansprechpartner, wenn es mit der Fluggesellschaft zur Auseinandersetzung kommt. Wir vertreten bundesweit Fluggastrechte bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder anderen Misslichkeiten an Bord. Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Standorte Jülich, Bonn, Köln oder Hückelhoven und lassen sich von unseren kompetenten und erfahrenen Anwälten für Fluggastrecht beraten.
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