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United zerrt Passagier aus dem Flieger — Welche Fluggastrechte gelten bei Überbuchung?

13.04.2017

Bild: Matej Kastelic / shutterstock.com
Fluggastrechte erschüttert! Der Flug ist gebucht, bezahlt auch — das bedeutet jedoch nicht, dass eine Garantie auf einen Platz an Bord besteht. Das zeigt der jüngste Fall der Airline United, die einen Fluggast wegen Überbuchung aus der Kabine gezerrt haben. Solche Überbuchungen des Fluges kommen häufiger vor. Welche Fluggastrechte gelten dann? Diese Frage klären wir.

Fluggäste in Unwissenheit: Fluggastrechte nicht bekannt

Auch in Deutschland kommt es immer wieder einmal zu Überbuchungen eines Fluges. Man kalkuliert bei vielgebuchten Strecken mit dem Fernbleiben von Passagieren und bucht daher mehr Plätze, als eigentlich zur Verfügung stehen. Der Flieger hebt auf diese Weise nicht halbvoll ab.
Gerade über Feiertage wie den bevorstehenden Ostertagen rechnet man alleine in Deutschland mit hunderten überbuchten Flügen. Auch massive Flugverspätungen werden schon wenige Tage vor den Osterfeiertagen erwartet. Lediglich 10% der Passagiere wissen überhaupt, welche Fluggastrechte für geltend gemacht werden können und ob ihnen Entschädigung zusteht!
Diese Unwissenheit nutzen Airlines meist taktisch klug aus und speisen Fluggäste mit Gutscheinen ab. Doch die Rechtslage ist eindeutig. Fluggastrechte besagen folgendes: Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden, Flugausfällen oder Überbuchungen haben Sie Anspruch auf Entschädigung!

Fluggastrechte und interessante Fakten im Überblick

Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 gelten Fluggastrechte, die Entschädigungszahlungen ermöglichen. Diese sind abhängig von der Flugstrecke und rangieren zwischen 125 und 600 Euro. Darüber hinaus muss die Airline anfallende Kosten (u.a. Kost und Logie) tragen, wenn Fluggäste am Abflugort verweilen über Nacht verweilen müssen. Wir haben Fluggastrechte für Sie einmal zusammengefasst.

  • Bei sog. Nichtbeförderung (unfreiwillige Umbuchung wegen Überbuchung oder geringer Auslastung) können Fluggäste laut Fluggastrechteverordnung Entschädigung geltend machen. Solche Über- und Umbuchungen ermöglichen Fluggästen das Erheben von Entschädigungsansprüchen. Diese können in Form von Bargeld oder Gutscheinen geltend gemacht werden, falls sie von der Reise zurücktreten. Ebenfalls dürfen zusätzliche Gebühren für Fluggäste nicht anfallen.
  • Bei Verspätungen über drei Stunden fallen abhängig von der Flugstrecke folgende Kosten an: bis 1.500 km – 250 € Entschädigung; bis 3.500 km – 400 € und bei Strecken über 3.500 km (oder außerhalb der EU) fallen 600 € als Entschädigungssumme an, die Fluggästen zusteht! (Achtung: Kürzung um 50% seitens der Airline sind möglich, wenn Verspätungen zwischen drei und vier Stunden bei der alternativen Beförderung auftreten)
  • Bei Überbuchungen ist die Airline verpflichtet nachzufragen, ob Fluggäste freiwillig zurücktreten möchten. Dann erhalten Sie meist das Angebot eines späteren Ersatzflug (oft mit Upgrade oder einem Reisegutschein). Auch diese regeln die Fluggastrechte!
  • Tritt niemand freiwillig vom Flug zurück, müssen tatsächlich Passagiere von Bord gebracht werden, allerdings keinesfalls gewaltsam wie bei der United in Chicago. Häufig bietet die Airline Fluggästen dann aber ein Upgrade der Flugklasse an (z.B. von Economy auf Business- oder First-Class). Von Bord bringen dürfen Airlines Fluggäste nur dann, wenn sie selbst oder für andere ein Sicherheitsrisiko darstellen.

+++ Terrorgefahr – auch ein Grund für einen Flugstornierung, wir klären, wie Sie kostenlos vom Flug zurücktreten können +++

Rauswurf aus der Kabine — Nicht nur rechtlich ein Fauxpas

Wie Sie sehen, ist der Rauswurf aus der Kabine nur dann durchsetzbar, wenn ein Sicherheitsrisiko besteht. Befinden sich alkoholisierte, aggressive oder auffällige Passagiere an Bord, begleitet das Sicherheitspersonal betreffende Fluggäste hinaus und betreut diese weiter. Handgreiflichkeiten oder Auseinandersetzungen während des Fluges können durch eine Notlandung durch den Piloten unterbunden werden. Am nächstgelegenen Flughafen werden Störenfriede dann von Bord geholt.
Grundsätzlich gilt für Fluggäste: Dokumentieren Sie Verspätungen, machen Sie Fotos von Anzeigetafeln und sichern Sie alle Unterlagen. Denn, Ihr Recht auf Entschädigung bei Um- oder Überbuchung eines Fluges kann noch bis zu drei Jahren nach dem Vorfall geltend gemacht werden. Und das mit Aussicht auf Erfolg!
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer sind der Ansprechpartner, wenn es mit der Fluggesellschaft zur Auseinandersetzung kommt. Wir vertreten bundesweit Fluggastrechte bei Flugverspätungen, Flugausfällen oder anderen Misslichkeiten an Bord. Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Standorte Jülich, Bonn, Köln oder Hückelhoven und lassen sich von unseren kompetenten und erfahrenen Anwälten für Fluggastrecht beraten.
Mehr dazu auch auf YouTube!

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