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Köln, April 2017. Die EU-Kommission veröffentlichte nun eine Zusammenfassung der Entscheidung vom 19. Juli 2016 im Verfahren zum LKW-Kartell. Insgesamt wurde die Entscheidung auf Basis der Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und 53 des Europäischen Wirtschaftsraum Abkommens (EWR-Abkommen) getroffen.
Das LKW-Kartell verstieß durch illegale Preisabsprachen gegen das Verbot jeglicher Vereinbarungen zwischen Unternehmen sowie abgestimmten Verhaltensweisen, welche den Handel (auf dem EU-Markt) beeinträchtigen oder Verhinderung, Verfälschung oder die Einschränkung des Wettbewerbs bewirken bspw. durch Kontrolle technischer Entwicklungen (gem. Art. 101 (1) AEUV). Parallel dazu sind die getroffenen Absprachen unter den Kartellanten hinsichtlich Art. 53 des EWR-Abkommens, Wettbewerbsregeln für Unternehmen, u.a. im Punkt des Verbots der unmittelbaren und mittelbaren Festsetzung von An- und Verkaufspreisen rechtswidrig.
„Durch die Urteilsbegründung der EU-Kommission bestätigt sich unsere bisherige Auffassung im LKW-Kartell“, so Rechtsanwalt Markus Mingers, der bereits zahlreiche Schadenersatzforderungen von Mandanten betreut und Ansprüche seitens Geschädigter gegenüber den LKW-Riesen geltend macht. „Die offizielle Kommissionsentscheidung bestärkt uns im Kampf gegen die Kartellanten“.
Die EU-Kommission bekräftigte mit der nun veröffentlichten Zusammenfassung der Entscheidung noch einmal deutlich die Schuld der LKW-Hersteller MAN, Daimler, Iveco, Volvo/Renault sowie DAF im sog. LKW-Kartell. Man sehe die Rechtsverletzung ganz klar in den geheimen Preisabsprachen allgemein sowie der Anhebung von Bruttoverkaufspreisen, die den gesamten Europäischen Markt betrafen.
Ferner ist auch die aktive Beeinflussung einer Einführung von neuen Emissionstechnologien mittelschwerer und schwerer LKW auf EURO 6-Standards Bestandteil der Anklage. Die LKW-Riesen hatten neben illegaler Preisabsprachen auch die Entwicklung und Termine neuer Emissionsstandards für Lastkraftwagen ihrer Produktionen über einen jahrelangen Zeitraum verhindert. Nach Art. 101 AEUV sind gemeinschaftliche Beschlüsse wie diese nichtig.
Die nun veröffentlichte Zusammenfassung stellt noch einmal die offizielle Urteilsbegründung für die Rekordstrafe gegen Daimler & Co. heraus. Aufgrund der Schwere des Falles und der nachteiligen Preisbindungen verletzte das LKW-Kartell Wettbewerbsbestimmungen auf dem EU-Markt. Darüber hinaus benennt die Kommission auch die Dauer und die Reichweite des Kartells und seiner Preisabsprachen als schwerwiegende EU-Handelsrechtsverletzungen. Gerade weil der gesamte Europäische Wirtschaftsraum betroffen war, dient das Rekordbußgeld zur Abschreckung!
Die Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertiger Leistung benachteiligte Handelspartner im Wettbewerb über Jahre und wurde von der EU-Kommission in der vorliegenden Zusammenfassung deutlich herausgestellt.
Im LKW-Kartell wurden über 14 Jahre hinweg illegal und europaweit zwischen den benannten LKW-Herstellern Preisabsprachen getroffen. Dabei beinhalteten die Preisabsprachen Vereinbarungen bzw. gemeinschaftliche Aktivitäten zur Deckung und Koordination der Preise und Anhebung der Bruttoverkaufspreise im ganzheitlichen Europäischen Wirtschaftsraum, was die EU-Kommission nun noch einmal offiziell darlegte.
+++ Wer kann Schadenersatz fordern? +++
Betroffen von den Preisabsprachen im LKW-Kartell sind Vertragsnehmer für den Kauf oder Leasing eines Lastkraftwagens mittelschweren oder schweren Gewichts (ab 6 Tonnen; bzw. ab 16 Tonnen) der Fabrikate MAN, DAF, Daimler, Iveco oder Volvo/Renault. Ebenfalls laufen weiterhin Ermittlungen gegen den schwedischen Nutzfahrzeughersteller Scania. Zwischen 17. Januar 1997 und 18. Januar 2011 war das LKW-Kartell aktiv.
Sind Sie betroffen im LKW-Kartell? Lassen Sie Ihre Vertragsunterlagen von uns fachlich und schnell prüfen. Wir beurteilen Ihre Lage kompetent und analysieren Risiken und Chancen in einem prozessualen Verfahren gegen die entsprechenden Hersteller. Unser Ziel ist es, Ihre Schadenersatzforderungen geltend zu machen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Themenseite LKW-Kartell.
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