Bild: AR Pictures / shutterstock.com
Autokäufer, deren Fahrzeug über die VW-Bank, Commerzbank oder Santander finanziert wurde, haben Chancen auf einen lukrativen Widerruf! Autokredite genannter Banken und auch Zweigniederlassungen der VW-Bank gaben vermutlich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Umlauf.
Unabhängig davon, ob Sie möglicherweise vom VW-Abgasskandal betroffen sind, können Sie noch heute Autokredite widerrufen. Der Grund dafür: fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Wir klären, welche Möglichkeiten Sie jetzt als Autokäufer haben und wie Sie durch den Widerruf des Autokredits profitieren können.
Es ist davon auszugehen, dass Autokredite, die vom 11. Juni 2010 an mit der VW-Bank sowie der Santander Consumer Bank oder Commerzbank geschlossen wurden, fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aufweisen. Hier fehlen gesetzlich verpflichtende Angaben oder Informationen sind unvollständig oder widersprüchlich und verwirrend. Diese unsaubere Arbeit beim Einsetzen standardisierter Textblöcke zum Widerruf bzw. Widerrufsrecht ermöglicht Autokäufern nun die Chance durch Widerruf bares Geld zurückzuholen!
Fehler in der Widerrufsbelehrung führen — ähnlich beim Darlehenswiderruf — dazu, dass Ihre Widerrufsfrist durch formale Mängel bis heute nicht begonnen hat. Entsprechende Autokredite können also zeitlich unbegrenzt widerrufen werden. Sie als betroffene Autokäufer können gegen Rückgabe Ihres Fahrzeuges bereits gezahlte Raten zurückholen! Ferner erstatten die Banken auch die geleistete Anzahlung. Kurz notiert: Lediglich die oftmals niedrigen Kreditzinsen sind von Autokäufern zu erstatten.
Der Widerruf für Autokredite lohnt sich besonders bei Vertragsabschlüssen ab 13. Juni 2014! Warum? Am 13.06.2014 trat eine grundlegende Änderung im gesetzlichen Widerrufsrecht in Kraft. Zugrunde liegt die EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU). Demnach wurden Geschäftsregeln zwischen Verbrauchern und Unternehmen in ganz Europa vereinheitlicht. Mit der sog. Vollharmonisierung gelang ein äußerst hohes Niveau an Verbraucherschutz. Auch hier wurde bei der Neu-Einführung von Widerrufsmustertexten geschludert.
Entscheidende Verbraucherinformationen wurden nicht korrekt verwendet. Mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung kann folglich kein Anspruch auf Nutzungswertersatz seitens VW u.a. erhoben werden.- Sie zahlen in diesem Fall also nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer oder einen etwaigen Ausgleich. Der Ärger für VW & Co. nimmt also kein Ende — Verbraucher können aber profitieren!
Betroffene Autokreditverträge kommen von der VW-Bank sowie deren Zweigniederlassungen Skoda-, Seat- und Audi Bank. Ebenfalls wurden Fehler in den Verträgen der Santander gefunden.
Gerade für Betroffene im VW-Abgasskandal, kann ein Widerruf jetzt wie gerufen kommen. Dies liegt an der genannten verbraucherfreundlichen Gesetzesänderung vom 13. Juni 2014. Autokreditverträge, die ab diesem Tag geschlossen wurden, können durch einen Widerruf bzw. Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes für geschädigte VW-Kunden doch noch lukrativ werden!
Denn: Ein Widerruf des entsprechenden Autokredits ist deutlich erfolgsversprechender als gegen den Händler eine Sachmangelklage oder gegen Volkswagen eine Schadenersatzklage anzustrengen. In prozessualen Verfahren gegen Hersteller und/oder Händler müssen zumeist Geschädigte eine Nutzungsentschädigung zahlen oder auf den zu erstreitenden Rückerstattungswert anrechnen lassen.
Achtung bei Verträgen mit Vertragsabschluss zwischen dem 11.06.2010 und 12.06.2014: Ein Widerruf ist hier zwar möglich, dennoch muss ein Nutzungsersatz gezahlt werden! Grund dafür sind fehlerhaft eingesetzte Widerrufstexte und die einsetzende Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht mit Ablauf des 12.06.2014.
Zuletzt wurde vor dem Landgericht Berlin deutlich, dass im Falle unzureichender Verbraucherinformation zum Widerruf und Widerrufsrecht seitens der VW-Bank kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung bestünde. Nutzten VW-Geschädigte nun ihr Recht auf Widerruf, wären seitens der VW-Bank und Zweigniederlassungen geleistete Zahlungen an Kläger zu erstatten. Künftige Zahlungen nicht zu leisten und im Gegenzug könnten Sie als Betroffene Ihren gebrauchten Skandal-PKW ohne Entschädigungszahlungen zurückgeben.
VW selbst nimmt Kreditwiderrufsklagen derzeit sehr ernst. Fakt ist nämlich, dass es gerade im Bereich der Autofinanzierung für Volkswagen um viel Geld geht. Verbuchte die VW-Bank Ende 2015 noch einen 2,15 Millionen-Bestand an Finanzierungsverträgen, stehen dem gegenüber nun Forderungen i.H.v. rund 23 Milliarden. Ein erheblicher Teil davon auch wegen unzureichender Widerrufsbelehrungen in Autokreditverträgen.
+++ Was ist dran den Urteilen gegen VW – Wir klären es! +++
Die Volkswagen Bank GmbH reagiert — auch aufgrund laufender Verfahren — verhalten auf die neuesten Anschuldigungen. Öffentlich besteht man allerdings darauf ordnungsgemäße Widerrufsbelehrungen herausgegeben zu haben. Gesetzliche Mustertexte zum Widerruf und zum Widerrufsrecht wurden verwendet und sind damit als richtig anzunehmen.
Dadurch, dass aber formale Fehler in den Widerrufsbelehrungen zu finden sind bzw. unsauber eingearbeitet wurden, sind Verbraucherinformationen zum Widerruf nicht ordnungsgemäß. Dieser Formfehler führt nun für Autokäufer und -Finanzierer zum sog. „ewigen Widerrufsrecht“ für Verträge der VW-Finanzgruppe sowie der Commerzbank und Santander.
Zögern Sie nicht — werden Sie jetzt aktiv und profitieren Sie vom Widerruf Ihres Autokredits! Lassen Sie Ihre Darlehensverträge der VW-Finanzgruppe sowie der Commerzbank und Santander von uns prüfen. Unsere kompetenten Rechtsanwälte analysieren Ihre Vertragsunterlagen auf Chancen und Möglichkeiten zeitnah. Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der VW-Banken u.a. auch bundesweit, damit Sie sich rentabel aus dem Autofinanzierungsvertrag lösen können!
Auf unserem Blog finden Sie laufend Neuigkeiten zu den aktuellsten Urteilen oder verbraucherfreundlichen Gesetzesänderungen. Mehr dazu auch auf unserem YouTube-Channel.
Mingers & Kreuzer Rechtsanwälte als Partner beim Widerruf Ihres Autokredits in Jülich, Bonn, Köln, Hückelhoven und München!
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]