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Welche Kredite können widerrufen werden? Wann lohnt sich der Widerruf? Und welche Kosten kommen auf mich zu? Antworten zu diesen und mehr Fragen finden Sie im Folgenden!
Widerrufbar sind außer gewerbliche Darlehen grundsätzlich alle Kredit- und Leasingverträge, die Sie als Privatperson abgeschlossen haben. Um das Darlehen widerrufen zu können, muss der Vertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung aufzeigen, sodass es nicht zum Beginn der regulären Widerufsfrist von 14 Tagen kommt. Typische Fehler sind beispielsweise fehlende Pflichtangaben oder undeutliche Formulierungen.
Die Rechtsfolge des Widerrufs ist die Rückabwicklung. Hierbei wird der Kunde so gestellt, als ob das Geschäft nicht zustande gekommen wäre. Sie erhalten folglich die Anzahlung sowie alle geleisteten Tilgungszahlungen zurück und müssen im Gegenzug Ihr Auto zurückgeben. Die Restschuld wird gelöscht – nur die Zinsen darf die bank einbehalten. Im Klartext heißt das, dass Sie das Auto während der Laufzeit des Darlehens nahezu kostenfrei nutzen konnten.
Der Widerruf fehlerhafter Kreditverträge ist bei allen Autos möglich, die auf Kredit gekauft wurden oder geleast wurden. Der Hersteller oder auch der Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal ist hier vollkommen irrelevant. Selbst die Frage danach, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt, spielt keine Rolle.
Wenn das Darlehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf eines Autos zustande kam, ist die Rede von einem sogenannten „verbundenen Geschäft“. Wird ein Teil des Geschäfts, hier das Darlehen, wirksam widerrufen, müssen beide Teile, somit auch der Kauf des Autos, rückabgewickelt werden.
Darlehen, die nach der 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, stellen den rentabelsten Widerruf des Autokredits dar.
Bei früheren Darlehen ist der Widerruf ebenfalls möglich, allerdings muss sich der Verbraucher dann eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des Fahrzeugs anrechnen lassen. In diesen Fällen ist der Widerruf eher weniger lohnenswert.
Insbesondere Autokäufer, die vom Abgasskandal betroffen sind, profitieren vom Widerruf, da die Fahrzeuge von Fahrverboten bedroht sind und überdurchschnittliche Wertverluste zu befürchten sind.
Wenn auch Sie einen Finanzierungsvertrag bei der VW-Bank besitzen und diesen hinsichtlich Ihrer Widerrufschancen prüfen lassen wollen, wenden Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung an uns. Unseren Sofort-Rechner finden Sie unter folgendem Link.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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