Bild: Cineberg/shutterstock.com
Seit Anfang November ist es offiziell: Air Berlin ist pleite und befindet sich in der Insolvenz. Viele Arbeitnehmer fühlen sich im Stich gelassen und sind mit der Situation überfordert – das hat mehrere Gründe. Wir klären anhand einfacher Fakten, worauf es jetzt ankommt und wie man sich richtig verhält. Nur so ist sichergestellt, dass man den miesen Tricks der Lufthansa nicht „zum Opfer fällt“.
Seit dem 01. November befindet sich Air Berlin offiziell in der Insolvenz. Schon jetzt ist klar: Die Insolvenzmasse reicht nicht, um ausstehende Gehälter zu zahlen. Das beunruhigt die Belegschaft, die auf das Geld angewiesen ist. Man spricht gemeinhin von sogenannter Masseunzulänglichkeit. Viele unserer Mandanten haben zudem bereits eine widerrufliche Freistellung erhalten. Über den abschließenden Verkauf von Air Berlin an Lufthansa entscheiden Ende dieses Jahres die Kartellbehörden. Dann kann es ganz schnell gehen und man erhält eine Kündigung. Nachfolgend erläutern wir die Rechte der Arbeitnehmer und zeigen Möglichkeiten einer angemessenen Reaktion auf.
Vereinfacht gesagt bedeutet eine widerrufliche Freistellung, dass der Arbeitgeber jederzeit die Wiederaufnahme der Arbeit verlangen kann. Das ist natürlich angesichts der aktuellen Situation utopisch. Dahinter steckt ein einfacher Trick: Aufgrund der Massenunzulänglichkeit müssen Arbeitnehmer auf ihren Lohn verzichten. Geht man nun aber zur Bundesagentur für Arbeit, um Arbeitslosengeld zu verlangen, erkennt man das Direktionsrecht und damit das Arbeitsverhältnis nicht mehr an. In einem möglichen späteren Kündigungsschutzprozess ist man dann chancenlos.
Deshalb sollte man eine Gleichgewährung nach § 157 Abs.1 SGB III beantragen, um den Status als Arbeitnehmer nicht zu verlieren. Arbeitslosengeld erhält man trotzdem. Sollte die Gewährung versagt werden, muss zwingend ein rechtsmittelfähiger Bescheid verlangt werden, gegen den man im Zweifel innerhalb eines Monats Einspruch einlegen kann.
Ja! Nach unserer Rechtsauffassung liegt eindeutig ein Betriebsübergang vor, der eine Kündigung unwirksam werden lässt. Neben Personal und Bestand werden schließlich auch Flugrechte auf die Lufthansa übertragen. Als liquider Partner kann dieser gegenüber schließlich eine Abfindung oder ein Weiterbeschäftigungsanspruch zu gleichen Konditionen geltend gemacht werden.
Lufthansa will das Personal zwar übernehmen – aber zu deutlich günstigeren Konditionen. Das darf nicht sein. Die miesen Tricks sollen die Kosten drücken – und das mit Hilfe der offensichtlichen Quasi-Monopolstellung. Wer unsere Tipps verfolgt, kann aber erst einmal eigene Rechte sichern und wirksam durchsetzen. Schließlich geht es um bares Geld.
Viele Mitarbeiter (insbesondere Piloten) arbeiten derzeit bei anderen Gesellschaften – sie wurden von Air Berlin entsprechend beurlaubt. Für diese Arbeitnehmer gilt aber im Endeffekt das Gleiche in Hinblick auf unsere rechtliche Einschätzung. Auch sie müssen zu gegebenen Zeitpunkt mit einer Kündigung rechnen.
Ja! Der besondere Schutz für Schwangere nach dem Mutterschutzgesetz hat auch im Insolvenzverfahren Geltung. Das heißt, dass auf jeden Fall das Integrationsamt zustimmen muss, § 9 MuSchG.
Wir vertreten bereits über hundert Mandanten in der Air Berlin-Pleite. Damit können wir der Lufthansa bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter als starker Gegner entgegentreten – unsere Verhandlungsposition ist also glänzend. Warten Sie nicht ab und kontaktieren Sie uns einfach per Mail (info@mingers-kreuzer.de) oder telefonisch unter 02461/8081. Wir prüfen kostenlos und helfen Ihnen weiter. Wir kämpfen für Ihr Recht.
Im Rahmen eines möglichen Kündigungsschutzprozesses bieten wir eine finanziell risikofreie Möglichkeit der Prozessführung an. Nur im Erfolgsfall berechnen wir ein Honorar. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen zu und wir prüfen für Sie kostenlos.
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