Bild: Soloviova Liudmyla / shutterstock.com
Als beliebtes Urlaubsziel der deutschen Touristen galt bisher immer die Türkei. Aufgrund der momentanen politischen Situation kommen nun jedoch vielen Urlaubern Zweifel, wie sicher ein Familienurlaub in der Türkei tatsächlich noch ist. Doch wie sieht es aus, wenn die Elternteile eigentlich getrennte Wege gehen? Wird die Zustimmung von Mutter und Vater benötigt, wenn man mit Kind in ein unsicheres Land reisen möchte?
Im Falle des gemeinsamen Sorgerechts werden in der Regel alle wichtigen Entscheidungen, die das Kind betreffen, zusammen getroffen. Bei der Wahl des Urlaubsziels kann jedoch keine generelle Aussage über die Rechtslage getroffen werden.
Vor kurzen traf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt eine Entscheidung über diesen Fall. Bereits im Januar diesen Jahres hatte eine Mutter für sich und ihren Sohn, von dessen Vater sie in Scheidung lebt, einen Urlaub in der Türkei gebucht. Nach einem Gespräch im Mai kristallisierte sich heraus, dass der Vater, aufgrund von Terrorgefahr und der instabilen Politik vor Ort, gegen diese Reise war.
Um eine Zustimmung des Vaters zu umgehen, wandte sich die Mutter des Jungen an das Amtsgericht und leitete ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ein. Ihr wurde die Befugnis erteilt, eine alleinige Entscheidung über die Reise zu treffen.
Der Vater reagierte, indem er Beschwerde einlegte, um die Vollstreckung des Beschlusses auszusetzen. Im Hinblick auf den mittlerweile stattgefundenen Putschversuch gab das OLG Frankfurt dem Vater Recht, da nun eine noch größere Gefahr für das Kindeswohl bestehe. Somit verlor der Abschluss des Familiengerichtes seine Wirksamkeit.
Das OLG stützt seine Entscheidung auf die aktuelle instabile politische Lage in der Türkei. Da der geplante Türkeiurlaub momentan durch den Ausnahmezustand und den Putschversuch mehr Risiken für das Kind mit sich bringt, als unter normalen Umständen, ist in diesem Fall die Zustimmung eines Elternteils nicht ausreichend.
Die Entscheidung über den Antritt der Reise sollte demnach eine gemeinsame sein. Im Vordergrund steht für die Richter hierbei das Kindeswohl und nicht etwa eventuelle Konsequenzen eines Nichtantritts des Urlaubs.
Haben Sie Fragen bezüglich einer bevorstehenden Reise in ein unsicheres Urlaubsland? Wir von der Kanzlei Mingers und Kreuzer informieren Sie gerne. Rufen Sie uns einfach unter 02461/8081 an oder nutzen unser Kontaktformular. Weitere Informationen zum Thema Reiserecht finden Sie auch auf unserem Youtubechannel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]