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Schon bevor man einen Neuwagenkauf antritt, sollte man auf jeden Fall die Garantiebedingungen lesen. Denn wie viele vielleicht nicht wissen, ist die Garantie freiwillig. Der Hersteller bestimmt also selber in welchem Rahmen und für welche Dauer er ein Leistungsversprechen gibt. Das sieht bei der Gewährleistung anders aus. Diese ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben und umfasst einen Zeitraum von zwei Jahren.
Laut der Gewährleistung, oder auch Sachmängelhaftung, muss der Hersteller für ein vollkommen funktionstüchtiges Fahrzeug garantieren. In welchem Umfang der Hersteller für die Mangelfreiheit am Wagen haften muss, ist gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn also nach dem Kauf des Wagens auffällt, dass Mängel schon bereits bei dem Kauf vorhanden waren, haftet der Hersteller für den Schaden. Dem Käufer steht eine Reparatur des Wagens zu oder sogar ein Ersatzwagen bzw. ein Rücktritt vom Kaufvertrag. Um sein Recht auf eine Ersatzlieferung einfordern zu können oder um Kaufvertrag zurücktreten zu können, muss man natürlich die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen!
Im Falle eines Schadens am Auto, tritt die Beweislastumkehr in Kraft. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Hersteller beweisen können, dass das Fahrzeug beim Erwerb einwandfrei war, ansonsten haftet er für den Schaden. Nach Ablauf dieser Frist muss natürlich der Käufer beweisen können, dass der Schaden nicht selbst verursacht wurde sondern schon beim Kauf vorhanden war. Wenn er dies nicht kann, muss er selbst für die Reparatur aufkommen.
Der Hersteller hat die Wahl, ob er eine Garantie gewährt oder nicht. Er entscheidet auch in welchem Umfang er die Funktionsfähigkeit des Wagens garantiert und für wie lange die Garantie hält.
Vor dem Kauf sollte man auf jeden Fall die Garantiebedingung durchlesen, damit man weiß welche Bereiche die Garantie abdeckt und für welche Schäden man eigenständig aufkommen muss.
So werden zum Beispiel Rostschäden nicht in allen Fällen von der Garantie abgedeckt. Die Garantie kann zum Beispiel einen Rostschaden mit einschließen, wenn dieser von innen nach außen, d.h. durch einen Korrosionsschaden entstanden ist oder eine Durchrostung droht. Aber für Rostschäden, die außen am Lack entstanden sind, muss man selber aufkommen.
Zu beachten sind auf jeden Fall die Wartungsintervalle! Zwar kann man in jede Werkstatt fahren, um seinen Wagen warten, inspiziere oder begutachten zu lassen. Man sollte jedoch in einem Garantiefall Markenwerkstätte anfahren, die vom Hersteller autorisiert wurden, um Garantieschäden auszubessern!
Bevor man einen Neuwagen kauft immer die Garantiebedingung durchlesen, damit man weiß, in welchen Fällen der Hersteller haftet! Garantiebedingungen gelten auch, wenn man den Neuwagen über das Internet erworben hat! Bei einem Auto, was man im Ausland gekauft hat, kann der Garantieumfang von dem im Deutschland abweichen!
Falls Sie noch Fragen zu dem Thema Neuwagenkauf haben, können Sie uns, das Team von der Kanzlei Mingers und Kreuzer, telefonisch unter 02461/8081 erreichen. Weitere Informationen zu aktuellen Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog oder unserem YouTube-Kanal. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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