Bild: thomas koch / shutterstock.com
Die Meldungen überschlugen sich in dieser Nacht über den militärischen Putsch-Versuch in der türkischen Hauptstadt. Kampfjets, Schüsse, Festnahmen, Schließungen von Brücken und Flughäfen, Tote und Verletzte. Beunruhigende Schreckensnachrichten, die vor allem eine Folge hatten: Unübersichtlichkeit. Wir haben Tipps für Reisende, die jetzt einen Urlaub in der Türkei planen.
Nachdem das Militär sich in Teilen gegen das Regime der Türkei gestellt und einen gewaltsamen Putsch-Versuch vollzogen hatte, erlag die Türkei dem Chaos. Dramatische Szenen ereigneten sich über mehrere Stunden, bis nun auch vom Ministerpräsidenten der Türkei Binali Yildirim bekannt gegeben wurde, dass die Situation wieder unter Kontrolle sei.
Szenen wie diese lassen vor allem Reisende erschüttern. Sie sind maßgeblich von diesem Chaos betroffen! Denn Deutsche Airlines u.a. Air Berlin, und Lufthansa haben bereits Flüge — abgehend und ausgehend von der Türkei — gestrichen! Heute Mittag entscheiden sie nach Einschätzung der aktuellen Lage, ob die Maschinen wieder fliegen.
In den Hotels und Ferienparadiesen raten Reiseveranstalter allerdings die Anlagen erst einmal nicht zu verlassen, wenn die Lage auch ruhig sei. Das Auswärtige art hingegen twittere heute morgen zur Reisesicherheit in der Türkei, dass Reisenden in Ankara und Istanbul zur äußersten Vorsicht geraten wird! — Dies ist allerdings bislang nur ein Reisehinweis und hat somit keine Konsequenz auf rechtlicher Basis.
#1
Auswärtiges Amt rät zur Vorsicht: Der derzeit herausgegebene Reisesicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes bezieht sich bislang nur auf angeratene Vorsicht. D.h. Reisende sollten erst einmal in ihren Ferienanlagen bleiben und Medienberichte verfolgen.
#2
Ein Reisehinweis ist nicht wie eine Reisewarnung zu betrachten: Der Reisehinweis zur Reisesicherheit in der Türkei des Auswärtigen Amtes ist kein Stornierungsgrund! Überstürzen Sie als Reisende nun nichts. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter auf, dieser ist dazu verpflichtet Ihnen Auskunft zu erteilen, wie nun vorgegangen wird. Meistens bieten Reisveranstalter auch eine kostenlose Umbuchung als Option an!
Besteht lt. Aussagen des Auswärtigen Amtes aber eine Reisewarnung, haben Sie als Reisende die Möglichkeit Ihren Urlaub in der Türkei abzubrechen! Bei der Reisewarnung liegt eine rechtliche Bindung vor, die auch eine Kostenrückerstattung für Sie bedingt. Darüber hinaus trägt der Reiseveranstalter dann max. 50 % der Rückflugmehrkosten!
#3
Airline kontaktieren: Die Schließung des Flughafens IST (Istanbuk Atatürk) ist bis auf Weiteres ein Grund sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen oder die entsprechende Airline zu kontaktieren, wie es nun weiter geht.
#4
Informationspflicht seitens der Reiseveranstalter: Grundsätzlich hat Ihr Reiseveranstalter nun die Pflicht Sie selbstständig über die Gefahren und Situation hinzuweisen. Allerdings wissen diese meist zum Zeitpunkt des Chaos auch nicht mehr als die Medienberichte hergeben. Deshalb schließt sich die Haftung hier automatisch aus, denn bei Reisen u.a. in die Türkei, die allgemein gefährdet sind, handelt es sich um ein sog. allgemeines Lebensrisiko.
#5
Der Reiserücktritt als Option: Der Reiserücktritt ist im Fall des Ausnahmezustands der Türkei denkbar, dennoch müssen Reisende beachten, dass der Reiserücktritt zwar den Vertrag rückabwickelt, der Reiseveranstalter aber Erstattungskosten verlangen kann — z.B. den gezahlten Reisepreis!
Eine Kündigung ist ebenfalls denkbar. Den Reisevertrag zu kündigen schließt aber auch keine Erstattungskosten gegenüber dem Reiseveranstalter aus! Die Gründe sind hier entscheidend. Die Situation der letzten Nacht kann einen Kündigungsgrund der höheren Gewalt bedingen, dann ist dies ein anerkannter Reisemangel — ob dies aber tatsächlich rechtlich vertretbar ist, wird sich im Laufe des Tages zeigen!
#6
Umbuchen sind immer möglich: Sollten Sie nun akut Bedenken haben, wenn Sie sich in der Türkei oder kurz vor Ihrem Urlaub dort befinden, ist der Kontakt und der Austausch mit Ihrem Reiseveranstalter das A und O. Denn eine Umbuchung ist in Fällen innerer Unruhe immer möglich. Hier sollte Ihr Reiseveranstalter aber Alternativen für Sie bereithalten.
Mehr zum Thema Reiserecht lesen Sie auf unserem Blog oder als Video bei YouTube!
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