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Fintech Number 26 – viel versprochen, wenig gehalten!

15.07.2016

Bild: LDprod/ shutterstock.com
 
Die Finanztechnologiefirma (kurz Fintech) Number 26 ist ein Start-up aus Berlin, das in den letzten Monaten für großes Aufsehen sorgt. Über eine Smartphone-App kann jeder Nutzer sein kostenloses Girokonto verwalten. Im Zuge der Expansion des jungen Unternehmens werden Ähnlichkeiten zu den etablierten Banken inzwischen aber immer deutlicher. Nachdem Number 26 schon im Mai Gebühren für Bargeld-Einzahlungen eingeführt hatte, soll das jetzt auch für zu häufiges Abheben von Beträgen am Automaten gelten. Aus diesem Grund hatte man bereits einer Vielzahl von Kunden gekündigt. Zu Recht? Und sind die neuen Regelungen unter dem Begriff der „Fair-Use-Policy“ überhaupt wirksam? Lohnt sich Number 26 noch?
 

Fintech Number 26 in der Kritik – weitere Einschränkungen geplant!

 
Zunächst einmal sollte jedem Nutzer klar sein, dass im Endeffekt die Wirecard Bank AG hinter allen Leistungen von Number 26 steht. Das zeigt schon die Bezeichnung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Start-up hat also keine eigene Banklizenz und wird dementsprechend Gebühren an die Wirecard Bank AG in entsprechender Höhe weiterleiten.
 
In die Kritik geraten war Number 26 vor allem durch Kündigungen von Kunden, die zu oft Bargeld abgehoben hatten. Weil die Bank noch über keine eigenen Automaten verfügt, kostet dem Unternehmen das jeweilige Abheben bis zu zwei Euro. Aus juristischer Sicht ist hiergegen nichts einzuwenden. So können Banken ohne weitere Angabe von Gründen Girokonten kündigen. Angesichts der wachsenden Anzahl von Kunden seien laut dem Chef Stalf die Kündigungen auch nur „unwesentlich“, so dass auch der Tatbestand einer Massenkündigung nicht erfüllt sei. Dennoch lies man verlautbaren, dass jede Kündigung einen Grund gehabt habe.
 
Ein solcher könnte –wie bereits erwähnt- die Belastung der Bank aufgrund der Abhebungen gewesen sein. Anders ist es nicht zu erklären, dass Number 26 jetzt ein entsprechendes Limit unter Bezugnahme auf eine „Fair-Use-Policy“ eingeführt hat.
 

Rechtliche Wirksamkeit der „Fair-Use-Policy“!

 
Mit dieser Klausel will das junge Unternehmen das Pauschalangebot der kostenfreien und unlimitierten Geldabhebung einschränken. Ohne näher auf die Details der Klausel eingehen zu wollen, sind solche an sich rechtlich sehr umstritten. Jedenfalls soll die Klausel erst am 07. September in Kraft treten. Das wiederum heißt, dass durch eine Benachrichtigung des Berliner Start-up Änderungen der Geschäftsbedingungen nicht hingenommen werden müssen und eine fristgerechte Kündigung wirksam und mit keinen Nachteilen für den Kunden verbunden ist.
 
Will man die Smartphone-Bank jedoch weiternutzen, sollte man zumindest individuell berechnen, ob sich die Bank trotz der Gebühren noch lohnt. Das wird im Zweifel vom jeweiligen Nutzerverhalten abhängen. Number 26 hat zudem angekündigt, dass man für bonitätsschwache Kunden ein so genanntes Flex Konto zur Verfügung stellen will, bei dem nicht unerhebliche Gebühren anfallen werden. Weitere Kritik sowie Bonitätsprüfungen sind also schon vorprogrammiert.
 

Verstoß gegen EU-Verordnung Nr. 924/2009?

 
Weil es sich bei der Nr. 924 über grenzüberschreitende Zahlungen in der EU um eine Verordnung handelt, gelten deren Regelungen für die EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar. Danach müssen grundsätzlich alle Gebühren bei Zahlungen über einen entsprechenden Dienstleister unabhängig von einer aus- oder inländischen Transaktion sein. Das betrifft vor allem auch Geldabhebungen am Automaten. Die neue „Fair-Use-Policy“ aber gilt nur für Kunden aus Deutschland. Ist das Limit der Abhebungen erreicht, kostet eine solche 2 Euro. Im Ausland soll diese dagegen weiterhin kostenlos sein. Hierin könnte also ein Verstoß gegen die EU-Verordnung über grenzüberschreitende Zahlungen liegen. Nach eingehender Prüfung müssten dann entsprechende Sanktionen durch die Bundesrepublik selbst durchgeführt werden. Das ist aber offensichtlich noch ein langer Weg.
 
Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben, stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auch auf unserem Blog sowie auf unserem You-Tube-Kanal. Schauen Sie doch mal vorbei.

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