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Die aktuelle Rechtsprechung zeigt hinsichtlich der Verbraucherrechte äußerst kulant. Der Bundesgerichtshof stärkt mit seinen jüngsten Urteilen vor allem Ihr Recht darauf viel Geld zurückzufordern. Mit unseren Tipps verraten wir, wie Sie die aktuelle Rechtsprechung nutzen können, um zu profitieren!
Konkret betrifft die verbraucherfreundliche Rechtsprechung den Widerruf von Darlehen oder Lebensversicherungen, Vorfälligkeitsentschädigungen sowie Beratungspflicht von Banken und anderen Kreditinstituten. Gerade die BGH-Urteile, die Banken und Kreditwiderrufe betreffen, können für Sie bares Geld wert sein! So besteht die Möglichkeit bis zu zehntausende Euro zurückzuholen.
Wie wir an der aktuellen Rechtsprechung erkennen, stärkt der BGH gerade im Bereich Darlehensgeschäft die Rechte von Verbrauchern als Darlehensnehmer. Banken und Kreditinstitute werden vor Gericht deutlich in ihre Schranken gewiesen, wenn es um Abrechnungspraktiken oder Beratungspflichten geht. Aufgrund dessen sollten Sie nun Verbraucherrechte nutzen und profitieren!
Nachfolgend haben wir kurz und knapp für Sie die nützlichsten und lukrativsten Verbraucherrechte zusammengestellt. So behalten Sie den Überblick und können im besten Fall richtig Geldsparen!
Tipp Nr. 1 / Widerruf von Darlehen: Akzeptieren Sie eine ordentliche Kündigung der Bausparkasse nicht, nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht für Immobilienkredite ab 11.06.2010!
Verschiedene Oberlandesgerichte stärkten bereits hinsichtlich des Widerrufs von Immobilienkrediten die Verbraucherrechte. Dieser Tipp betrifft vor allem Darlehensnehmer, deren Immobilienkredit nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurden.
— Lassen Sie unbedingt Ihre Vertragsunterlagen durch uns prüfen. Wir fertigen für Sie ein wirksames Widerrufsschreiben an und vertreten Ihre Interessen gegenüber Ihrem Kreditpartner.
Tipp Nr. 2 / Widerruf Autokredit: Ungültige Widerrufsbelehrungen prüfen lassen und vom Widerrufsjoker profitieren!
Es ist anzunehmen, dass auch bei der Autofinanzierung fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Umlauf gebracht wurden. Die VW-Bankengruppe (VW-Bank) sowie deren Zweigniederlassungen, u.a. Audi-Bank, Seat und Skoda, aber auch die Santander Consumer Bank haben Verbraucher nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt. Die gesetzliche, zweiwöchige Widerrufsfrist begann für entsprechende Autokredite nicht zu laufen!
— Lassen Sie Ihren Autokredit unbedingt auf Mängel und Ungültigkeit in den Widerrufsbelehrungen von uns prüfen! Wir bewerten Ihre Erfolgschancen. Entscheidend ist der Vertragsabschluss.
Verträge ab 11.06.2010: Autokredite mit Vertragsabschluss ab 11.06.2010 profitieren jetzt von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen. Durch die schludrige Arbeit der VW-Finanzierungsgruppe wurden Mustertexte vom Gesetzgeber falsch eingearbeitet. So begann die Widerrufsfrist bis zum heutigen Tag nicht. Ihr Vorteil: Mit Widerruf und unter Rückgabe des PKW können Sie bereits gezahlte Raten von der Bank zurückfordern. Hier ist lediglich eine Nutzungsentschädigung bzw. ein Wertersatz für gefahrene Kilometer zu entrichten.
Verträge ab 13.06.2014: Durch die Vollharmonisierung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (RL 2011/83/EU) zum Widerrufsregeln u.a. zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Mit der Neu-Einführung kam es auch hier zu Fehlern in den Widerrufsbelehrungen. Ihr Vorteil: Durch den Widerruf und die Rückgabe Ihres Fahrzeugs können Sie nicht nur gezahlte Raten zurückfordern, für Verträge ab 13.06.2014 entfallen zusätzlich Ansprüche seitens der Bank auf Nutzungsentschädigungen oder Wertersatz! Lediglich die Zinsen bis dato sind zu erstatten.
Tipp Nr. 3 / Widerruf der Lebensversicherung: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung erkennen und Vertrag rückabwickeln!
Renten- und Lebensversicherungen der Jahre 1994 bis 2007 können dank BGH-Urteil mit Blick auf lukrative Verbraucherrechte wirksam widerrufen werden. Konkret sind Verträge und Policen oben genannter Jahre betroffen, aber auch bereits gekündigte Policen können noch rückabgewickelt werden.
— Lassen Sie Ihre Lebensversicherung durch uns auf Fehler in Form und Inhalt Ihrer Widerrufsbelehrungen prüfen. Hier finden sich mit fachlichem Blick schnell, für Sie profitable Schnitzer, die Ihnen es ermöglichen eingezahlte Prämien zzgl. Zinsen zurückzufordern.
Tipp Nr. 4 / Vorfälligkeitsentschädigung: Zahlungsverzug oder Klausel machen die Zahlung etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen nichtig!
Fall 1: Kündigten Sie Ihren Darlehensvertrag aufgrund eigen verschuldeten Zahlungsverzugs, sind zwar Verzugszinsen zu zahlen, jedoch keine Vorfälligkeitsentschädigung. So entschied der BGH und stärkte Verbraucherrechte (XI ZR 103/15).
— Verweigern Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung oder fordern Sie bereits getätigte Zahlungen zurück.
Fall 2: Sie haben Sondertilgungsrechte für Ihr Darlehen vereinbart? Dann sollten Sie zwingend Ihre Ansprüche fachlich prüfen lassen. Denn wenn Sie vorzeitig voll zurückzahlen möchten oder eine Kreditauflösung außerplanmäßig ansteht, entfällt möglicherweise die Vorfälligkeitsentschädigung (BGH; XI ZR 388/14).
— Lassen Sie mit Hilfe einer unserer kompetenten Anwälte für Bank. und Kapitalmarktrecht Ihre Ansprüche prüfen und lösen das Darlehen ohne die Zahlung einer Ablöse auf!
Wir halten Sie weiter über Ihre Verbraucherrechte auf dem Laufenden. Auf unserem Blog oder YouTube-Kanal finden Sie immer passende Beiträge — denn entweder finden wir einen Weg oder wir machen einen für Sie! Fordern Sie dank aktueller Verbraucherrechte und Urteile Ihr Geld zurück & profitieren Sie. Wir stehen Ihnen auch bundesweit von unseren Standorten Jülich, Bonn, Köln oder Hückelhoven aus mit rechtlichem Rat zur Verfügung!
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