Bild: Antonio Guillaume / shutterstock.com
Trauer, Wut, Schock – das sind nur wenige der Emotionen, die in uns stecken, wenn ein uns nahestehender Mensch verstirbt. Doch leider haben Hinterbliebene auch in dieser schweren Zeit Rechte und Pflichten. Welche Formalitäten Sie unmittelbar nach dem Tod erledigen müssen und welche etwas Zeit haben, erklären wir Ihnen hier.
Als allererstes sollte jeder Mensch die Möglichkeit bekommen kurz nach einem Todesfall in Ruhe Abschied nehmen zu können. Oftmals kann hierbei ein Notfallseelsorger helfen. Hektisches Erledigen von Formalitäten ist nicht notwendig und auch keinesfalls ratsam um die Trauer zu bewältigen.
Inwiefern weitere Verwandte oder Freunde informiert werden müssen, ist nicht generell festgelegt. Hierbei sollten die Hinterbliebenen auf ihr Bauchgefühl hören, um eventuelle Überforderung und Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Verstirbt ein Mensch in einem Pflegeheim oder einer Klinik, wird immer sofort ein Arzt kontaktiert. Tritt der Tod jedoch Zuhause ein, darf man sich auch erst in Ruhe verabschieden, bevor ein Arzt für die Ausstellung des Todesscheins und das Beerdigungsinstitut verständigt werden. Allgemein ist es vom Bundesland abhängig, wie lange eine verstorbene Person Zuhause bleiben darf. In manchen Bundesländern ist dies bis zu 48 Stunden nach Eintreten des Todes zulässig.
Ein Großteil des bürokratischen Aufwands wird häufig vom Beerdigungsunternehmen übernommen. Hierzu zählt der Weg zum Standesamt für die Ausstellung der Sterbeurkunde und die unmittelbare Information der Lebensversicherung.
Eine unverzügliche Information der Rentenkasse sollte außerdem erfolgen. Dadurch wird vermieden, dass Hinterbliebene in finanzielle Nöte geraten, denn hier geht es um Geld, was für die Bestattung und alles rund herum gut gebraucht werden kann. Von der Rentenversicherung wird ein sogenanntes Überbrückungsgeld ausbezahlt – dies entspricht einer Rentenfortzahlung von drei Monaten.
Auch der Arbeitgeber sollte zeitnah informiert werden, da es auch hier um finanzielle Aspekte geht.
Eine Information an die Krankenkasse sollte auch schnellstmöglich rausgehen. Oftmals übernimmt dies auch der Bestatter, bei einem Todesfall im Krankenhaus übernimmt dies das Krankenhaus. Erfolgt die Information durch Angehörige, variieren die nötigen Unterlagen je nach Krankenkasse.
Wenn die Wohnung der verstorbenen aufgegeben werden soll, muss der Vermieter auch zeitnah informiert werden. Ist dies nicht gewünscht, geht der Mietvertrag automatisch auf die Hinterbliebenen über. Bei Aufgabe der Wohnung hat man vier Wochen Zeit die Nachricht über den Tod weiterzuleiten.
Auch Versicherungsverträge (zum Beispiel Auto, Hausrat oder Haftpflicht) gehen auf die Erben über. Das Übermitteln der Nachricht hat circa ein bis zwei Wochen Zeit. Anders ist es jedoch bei einem Unfalltod – hier muss die Versicherung nach spätestens 48 Stunden informiert werden.
Das erste Dokument, was ausgestellt wird, ist der Todesschein. Die Ausstellung erfolgt durch den Arzt. Auf diesem sind Personalien, Zeit und Ort des Todes vermerkt. Um den Verstorbenen beim Standesamt abzumelden und somit die Sterbeurkunde zu erhalten sind folgende Unterlagen von Nöten: Personalausweis, bei Scheidung das Scheidungsurteil, sowie die Heiratsurkunde. Wenn ein verwitwetes Verhältnis besteht, werden Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners benötigt. Ist der Verstorbene ledig, reicht die Geburtsurkunde selbstverständlich aus.
Um Versicherungen zu kündigen, sollten sämtliche Verträge bereit liegen, sowie für die Rentenversicherung die Rentennummer.
Wichtig ist auch, zu überprüfen, ob der Verstorbene irgendwelche Regelungen bezüglich seines Begräbnisses getroffen hat.
Oftmals gehen Versicherungsverträge auf die Angehörigen über und sind dann innerhalb der normalen Fristen zu kündigen. Eine Hausratsversicherung bleibt nur bestehen, wenn einer der Erben die Wohnung übernimmt. Die private Haftpflichtversicherung endet mit dem Tod. Handelt es sich um eine Familienversicherung dauert der Schutz noch eine gewisse Zeit an. In vielen Fällen möchten die Versicherungen die Originalpolicen zur Vorlage haben. Zum Selbstschutz raten Experten diese Originalpolicen per Einschreibrückschein zu versenden und eine Kopie für sich selbst zu verwahren.
Da viele Vertragspartner die Sterbeurkunde als Beweis verlangen, sollten einige Kopien dieser vorhanden sein. Abonnements, Vereinsmitgliedschaften und Telefon-/Internetverträge sollten auch auf eine mögliche Kündigung hin geprüft werden.
Viele Aufgaben bezüglich der Trauerfeier übernimmt das Bestattungsunternehmen nach Rücksprache mit den Hinterbliebenen. Von der Essensplanung der Trauerfeier bis hin zur Todesanzeige – alles kann zur Entlastung der Angehörigen in die Hände des Bestatters gelegt werden. Das Auswählen von Sarg, Blumenschmuck und Grabstätte wird meist auf Wunsch hin den engsten Verwandten überlassen. Schließlich kennen diese den Verstorbenen am besten. Findet eine kirchliche Beisetzung statt, wird der Ablauf dieser mit dem zuständigen Geistlichen besprochen.
Wenn ein geliebter Mensch von uns geht, folgen schwere Schritte. Benötigen auch Sie in dieser Zeit rechtlichen Beistand, kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081 oder über unser Kontaktformular. Aktuelle News und viele Videos zu unterschiedlichen Themen, finden Sie auf unserem Youtubekanal.
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