Bild: Pixel 4 Images / shutterstock.com
Wenn der Betriebsrat Informationen rund um das Unternehmen oder Neuigkeiten mitzuteilen hat, möchte er meist gern die Belegschaft selbst und direkt tun, nicht etwa über Dritte. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied nun, dass ein eigenes Postfach für Mails an die Mitarbeiter zugestanden werden muss!
Grundsätzlich gilt: Dem Betriebsrat steht ein eigenes E-Mail-Postfach zu! Um mit den Arbeitnehmern direkt und unmittelbar kommunizieren zu können, muss eine eigenständige Mail eingerichtet werden. Ein firmeninterner Blog im Intranet ist keine Lösung zur Kommunikationsbarriere!
Im vorliegenden Fall richtete ein Arbeitgeber im Firmen-Intranet einen Blog für den Betriebsrat ein, der als RSS-Feed von den Arbeitnehmern abonniert werden konnte. Informationen, die hier veröffentlicht wurden, waren also grundsätzlich nicht ausschließlich für die Kommunikation zwischen Betriebsrat und Mitarbeitern gedacht. Ein anderer Weg war die Mail an den Arbeitgeber, der diese unzensiert und unmittelbar an die Belegschaft weiterleitete. — Der Betriebsrar wünschte sich hier aber einen direkteren Bezug zu den Mitarbeitern und forderte ein Postfach zu diesem Zweck.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein gab der Forderung des Betriebsrat in diesem Fall statt! Der Arbeitgeber hatte diesem die nötigen Kommunikationsvoraussetzungen einrichten müssen. Entscheidend ist, dass der Betriebsrat selbst entscheiden kann, welche Variante zur Kommunikation mit der Belegschaft er bevorzugt.
Die bloße Aussage und das Vertrauen, dass der Arbeitgeber die Mails des Betriebsrates unzensiert weiterleitet, sei so nicht zu akzeptieren. Von einem möglichen Eingriff, auch wenn es dazu noch nie gekommen sei, wäre auszugehen. Der Betriebsrat als gewählter Vertreter der Arbeitnehmerschaft müsse solch einen Eingriff nicht hinnehmen.
Darüber hinaus sei auch die Einrichtung eines eigenen Postfaches kein großer Aufwand, so heißt es seitens des LAG.
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