Bild: Syda Productions/ shutterstock.com
Der Tod eines Verwandten bedeutet immer emotionalen Verlust, weshalb man sich Zeit zum Trauern nehmen sollte. Wofür leider keine Zeit bleibt, ist die Organisation der Beerdigung. Hierbei stellt sich oft die Frage, wer die Bestattung zahlen muss. Das beantworten wir Ihnen im Folgenden.
Wie heißt es doch gleich im Volksmund? „Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod.“ Dies zeigen die Bestattungskosten nur allzu deutlich. Die Kosten variieren stark je nach Stadt. Der bundesweite Vergleich hat ergeben, dass Beerdigungen in Köln am teuersten sind. Für die Beisetzung, die Nutzung einer Trauerhalle und ein Erdreihengrab zahlen Sie dort 2.600 €. Es folgen Dortmund und Frankfurt mit 2.500 €.
Bedenken Sie, dass zu den Bestattungskosten noch weitere Beiträge dazukommen, wie etwa die Traueranzeige, die Trauerfeier und der Leichenschmaus.
Bevor ermittelt wird, wie teuer die Beerdigung wird, muss zunächst überhaupt geklärt werden, wer sie zahlt. Grundsätzlich sind dafür die Ehe- oder Lebenspartner zuständig. Sie sind die Bestattungspflichtigen und haben in der Regel auch das Recht zur Totenfürsorge.
Tritt der Fall ein, dass der Lebenspartner nicht mehr lebt, wird eine gesetzlich definierte Reihenfolge eingehalten. Dann sind die Kinder, Eltern und zuletzt die Geschwister bestattungspflichtig. Die Reihe reicht bis zu Verwandten 3. Grades zurück.
Beachten Sie, dass es einen Unterschied gibt zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht. Die Kostentragungspflicht, bei der man die Kosten für die Bestattung tragen muss, haben nach § 1968 BGB die Erben des Verstorbenen – vorausgesetzt diese treffen keine anderen Anordnungen. Der Erbe nimmt das Geld für Beerdigung aus dem Nachlass des Verstorbenen. Mehrere Erben teilen sich die Kosten.
Sollte der Verstorbene kein Vermögen hinterlassen haben, müssen die gesetzlich unterhaltspflichtigen Angehörigen für die Bestattungskosten aufkommen – somit der Ehegatte, Eltern oder Kinder. Dasselbe gilt, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Wenn die unterhaltspflichtigen Verwandten nicht zahlungsfähig sind, kommt unter Umständen der Staat in Gestalt der Sozialhilfeträger für die Kosten der Bestattung auf. Zahlungsunfähig ist, wer beispielsweise nur über ein geringes Einkommen verfügt oder von staatlichen Transferleistungen, wie etwa Hartz IV, lebt.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. In diesem aktuelle Video erklärt Ihnen Rechtsanwalt Markus Mingers noch einmal persönlich, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat.
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