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Diese Fragen kommen immer wieder auf: Wer hat auf einem Parkplatz die Vorfahrt? Wer haftet im Falle eines Unfalls? Wer hat die Vorfahrt beim Ausparken aus einer Parkbucht? Antworten auf diese Fragen, finden Sie nun bei uns!
Schon der §1 der Straßenverkehrsordnung besagt, dass auf Parkplätzen ohne Fahrbahneinteilung auf eine Verständigung zwischen den Fahrer zwingend notwendig ist. Folglich geht es lediglich darum, einen Unfall zu vermeiden. Die Fahrweise sollte dahingehend angepasst werden.
Falls doch Fahrbahnspuren zu erkennen sind, kennzeichnen diese trotzdem keine Vorfahrtsregelung. Sie sind nicht so zu behandeln, wie Spuren auf normalen Verkehrsstraßen. Auch gegenüber ausparkenden Autos besteht dadurch keine Vorfahrt. Wenn ein ausparkendes Auto gegen ein fahrendes Auto stößt, ist die Schuldfrage noch lange nicht klar.
In einem Fall vor dem Amtsgericht Wangen standen sich ein Volvo, der rückwärts ausparkte, und ein Kleintransporter, der rückwärts auf der Fahrspur fuhr, gegenüber. Nach dem Zusammenstoß musste nun die Frage nach der Schuld geklärt werden.
Entgegen der allgemeinen Meinung entscheid das Gericht, dass die Hauptschuld beim Transporter liegt, lediglich 25 Prozent Schuld trug der Volvo-Besitzer. Wie dieses Urteil zeigt, ist es bei einem Autounfall immer wichtig einen Anwalt zu konsultieren.
Das Gericht wies darauf hin, dass auf rückwärtsfahrende Autos eine besondere Pflicht zukommt, indem diese Autos besonders vorsichtig fahren müssen. Auch in dem vorliegenden Fall trägt der Kleintransporter die Hauptschuld, weil er sich nicht ausreichend umgeschaut hat oder sich gegebenenfalls einweisen lies. Aufgrund dieser Begründung trägt allerdings auch der Volvo eine Mitschuld, denn dieser hätte sich ebenfalls besser umsehen müssen.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Unfall, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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