Gasanbieter sind häufig die teuersten der Grundversorger, dennoch bleiben viele und nehmen hohe Kosten in Kauf. Oft dürfen Mieter aber gar nicht erst wechseln. Hier Tipps für Mieter — Ihr Anwalt für Mietrecht und Profi im Vertragsrecht.
Etagenheizungen u.a. in Mietwohnungen berechtigen Mieter zur freien Wahl des Gas-Lieferanten. Bei einer Gaszentralheizung sieht das aber anders aus: Hier schließt der Vermieter den Vertrag und Mieter müssen sich den hohen Kosten beugen.
Ihren Vermieter zu zwingen, den Gasanbieter zu wechseln, das geht nicht. Wenn Ihnen die Kosten für Gas aber über den Kopf wachsen, bleibt als Mieter nur eine Möglichkeit: Überzeugen Sie mit guten Argumenten zum Gasanbieterwechsel!
Hier haben wir 5 Tipps zum erfolgreichen Wechsel zu einem anderen Gasanbieter, die Sie Ihrem Vermieter vortragen können!
Tipp 1: Der Wechsel vom Gasanbieter entlastet alle! Verdienst für den Vermieter gibt es nur an der Grundmiete, Nebenkosten müssen dagegen genau berechnet und erhoben werden — niedrige Kosten rechnen sich also auch für Ihren Vermieter!
Tipp 2: Den inneren Sparfuchs ansprechen! Ein Wechsel vom aktuellen, teuren Gasanbieter spart Kosten. Das rechnet sich vor allem für Eigentümer von mehreren Mietwohnungen, denn niedrige Nebenkosten machen Immobilien für Mieter attraktiver — auch in der Zukunft!
Tipp 3: Null Aufwand bei maximalem Profit! Die Kündigung des alten Anbietervertrags übernimmt meist der neue Gaslieferant, sodass ein Wechsel für den Vermieter keinen Aufwand bedeutet!
Tipp 4: Fairplay gegenüber Mietern! In der Regel gilt, dass Vermieter keine überhöhten Kosten – wie z.B. die Nebenkosten – auf die Mieter umlegen dürfen. Bleibt der Vermieter also beim teuren Anbieter, obwohl die Konkurrenz deutlich günstiger ist, müsste er den Vertrag kündigen.
Tipp 5: Zahlen sprechen lassen! Als Mieter haben Sie das Recht, Betriebskosten-Abrechnungen einzusehen und im Gegenzug ist Ihr Vermieter zur genauen Aufschlüsselung der Kosten verpflichtet. Lassen Sie Falten sprechen, dass der jetzige Gasanbieter einfach nicht rentabel ist — für beide Seiten nicht!
Bevor Sie ein Gespräch wie dieses mit Ihrem Vermieter führen, können Sie natürlich auch gerne mit uns Rücksprache halten und wir können bspw. einen rechtsgültigen Musterbrief verfassen, den Sie zur Unterstützung beim Gespräch vorlegen können.
Der Ton macht die Musik: Abhängig vom Erfolg des Gesprächs zum Wechsel des Stromanbieters ist natürlich auch das Verhältnis zum Vermieter.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer unterstützen Sie gerne in allen Fragen des Mietrechts oder Problemen im Vertragsrecht.
Verfolgen Sie uns auch auf YouTube: Hier erfahren Sie nützliche Tipps vom Anwalt für alltägliche Rechtsfragen!
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