Das Kleingedruckte brach schon so manchem Vertragskunden das Genick. Bei Sky, dem Pay-TV-Sender für Sport und Spielfilme, ist das nicht anders. Nur für das wachsame Auge erkennbar, schließt die Preiserhöhungsklausel bei Sky die außerordentliche Kündigung aus! Anwalt für Vertragsrecht in Jülich.
Mit einem Anstieg an Abonnenten, steigen wie so oft auch die Kosten für Verbraucher. Sky kündigte dazu in diesem Jahr Preiserhöhungen an, die abhängig vom gewählten Paket bis zu 3 € in die Höhe gehen.
Sky wäre aber nicht Sky, wenn eine außerordentliche Kündigung seiner Kunden nicht sogar vertraglich ausgeschlossen wäre. So heißt es in den AGBs, dass einer Preiserhöhung bis zu 5% sogar bei Vertragsabschluss zugestimmt wurde. Sonderkündigungsrechte gibt es bei einem Aufschlag der Preise von 3 € also nicht!
Information ist alles: Weist Sky früh genug auf die Preiserhöhung hin, stimmt der Kunde automatisch zu und kann keine außerordentliche Kündigung geltend machen — so ärgerlich die Preiserhöhung auch ist!
Natürlich werden Preisänderungsklauseln häufig benutzt. Die Tourismusbranche oder die Energieversorger kennen das Prozedere vom Aufsetzen solcher Kapseln nur zu gut. Sky reagiert jetzt auf einstige BGH-Entscheide mit Tricks und Raffinesse.
Bemängelte Punkte, die der BGH in den AGBs fand, wurden von Sky gekonnt ausgemerzt: z.B. legt Sky mit der Preiserhöhung für seine Kunden auch offen, warum es dazu kommt. Der BGH hatte in einem Urteil die Intransparenz des Kleingedruckten beanstandet, sodass Sky nun ganz klar Flagge zeigt und die Preiserhöhung auf Programmlizenzen, Technik und Verwaltungskosten schiebt.
Kunden können sogar gegenüber Sky eine genaue Darlegung der Kostensteigerungsfaktoren einfordern — somit ist die BGH geforderte Transparenz gegenüber dem Kunden voll und ganz erfüllt!
Wer doch gegen Sky und die Preiserhöhung gerichtlich vorgehen will, sieht schlechten Chancen entgegen. Ob das Gericht bei der trickreichen Klauselformulierung zugunsten von Kunden entscheiden kann, ist fraglich. Sky lernt aus seinen Fehlern!
Fragliche Vertragsklauseln, unklare Formulierungen oder sittenwidrige Geschäftsbedingungen sind der Feind der Verbraucher. Wir helfen Ihnen gegen vermeintlich stärkere Gegner. Melden Sie sich telefonisch oder per Mail und vereinbaren einen Termin zu Ihrem kostenfreien Erstgespräch!
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