Bild: Cameris / shutterstock.com
Millionen Menschen nutzen täglich das Taxi. Gerade in Großstädten wimmelt es nur so von den gelben Autos. Doch welche Rechte haben Fahrgäste? Und was sollten Taxifahrer wissen? Wir haben alles wichtige für Sie zusammen getragen, damit Ihre Taxifahrt kein böses Erwachen wird!
Generell unterliegen Taxiunternehmen und ihre Fahrer dem Personenbeförderungsgesetz. Sämtliche Verordnungen und Gesetze sind darin niedergeschrieben.
Die Ordnung an Haltestellen für Taxis werden grundsätzlich von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Stehen dort viele wartende Taxis, so kann der Gast trotzdem frei entscheiden, welches er wählt. Es muss nicht unbedingt das Taxi aus der ersten Reihe sein. Hierbei greift der Grundsatz der sogenannten Vertragsfreiheit. Der Fahrgast darf selbst entscheiden mit wem er den Beförderungsvertrag eingeht.
Klar ist: Taxifahrer fahren ungerne nur kurze Strecken. Fakt ist aber auch: Ein Taxifahrer muss den Fahrgast befördern, auch, wenn dieser nur eine minimale Strecke gefahren werden möchte. Laut BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) gibt es eine sogenannte Beförderungspflicht, die nur dann nicht gegeben ist, wenn der Fahrgast die Sicherheit und Ordnung des Taxibetriebes gefährdet. Aber: Diese Pflicht gilt nur innerhalb eines festgelegten Pflichtfahrbereiches. Dieser wird durch Städte und Länder in den vorgegebenen Taxitarifen bestimmt. Sieht ein Fahrgast eine Fahrt außerhalb dieses Bereiches vor, dann darf die Fahrt durch den Fahrer grundsätzlich abgelehnt werden.
Taxifahrer haben generell die Pflicht ihren Kunden auf dem kürzesten Weg zu ihrem Ziel zu befördern. Nur dann, wenn der Kunde eine andere Strecke ausdrücklich wünscht oder die Erlaubnis des Kundens erteilt wurde eine andere Strecke zu fahren, darf der Taxifahrer eine andere Route auswählen. Das wäre zum Beispiel dann von Belang, wenn Baustellen einen Umweg verlangen.
Generell ist der Preis für eine Taxifahrt örtlich festgelegt. Es darf weder mehr, noch weniger verlangt werden. Im Regelfall besteht der Preis aus einem Grundpreis und der Pauschale pro Kilometer für die gefahrene Strecke. Es ist auch üblich, dass eine Pauschale für die Anfahrt berechnet wird und dass es Zuschläge für Wartezeiten oder Großraumtaxen gibt. Auch je nach Tageszeit kann in Städten der Preis variieren.
Spätestens seit dem Erlass des Bundesnichtraucherschutzgesetzes 2007 gilt ein absolutes Rauchverbot in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs. Kunden eines Taxiunternehmens müssen also in dieser Zeit auf ihre Zigarette verzichten. Aber: Auch Taxifahrer dürfen nicht mehr während Pausen oder Leerfahrten im Auto rauchen. Ist also ein Rauchgeruch im Taxi festzustellen, darf der Kunde dieses ablehnen, auch wenn er es bestellt hat. Die angefallene Anfahrtspauschale muss er nicht entrichten.
Generell muss es dem Kunden ermöglicht werden, bis zu 50 kg Gepäck mitzunehmen. Auch, wenn es mehr Gepäck ist, muss der Taxifahrer versuchen, dieses zu beladen.
Haustiere hingegen müssen, genau wie Menschen, nur dann mitgenommen werden, wenn sie die Sicherheit nicht gefährden oder andere Fahrgäste nicht belästigen. Auf dem Sitz dürfen diese aber nicht transportiert werden. In manchen Tarifbestimmungen sind außerdem Zuschläge für den Transport eines Tieres festgelegt.
Wichtig ist hier vor allem, dass man sich die Ordnungsnummer des benutzten Taxis merkt. Diese steckt unten rechts an der Heckscheibe. Auch sollte man, wenn möglich, eine Quittung der Fahrt aufbewahren. Möchte man sich beschweren, kann man sich mit diesen Daten an die Zentrale des Unternehmens oder an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Wenn Kunden und Fahrer alle diese Punkte beachten, steht einer angenehmen Taxifahrt nichts mehr im Wege. Sollten Sie nun noch weitere Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 02461-8081 oder via Mail. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite! Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog und YouTube-Kanal!
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