Bild: diamant24/ shutterstock.com
In den USA droht hinsichtlich des Abgasskandals dem VW-Konzern eine Strafe von mehreren Milliarden Dollar. Was dies für Deutsche Autobauer und für Geschädigte bedeutet, erfahren Sie hier!
Die deutschen Autobauer treffen schwere Kartellvorwürfe. Die fünf Autokonzerngiganten Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW sollen neusten Erkenntnissen zufolge über Jahre hinweg ein Kartell betrieben haben. VW bestätigt in einem Schreiben, welches als Selbstanzeige zu verstehen ist, selbst, dass zwischen diesen Autobauern geheime Absprachen stattgefunden haben, welche die Bereiche der Autoentwicklung und Motorentechnik abdecken sowie die Auswahl der Lieferanten und Bauteilpreise thematisieren. Somit sollen Vereinbarungen über Technik, Kosten und Zulieferer unter einem geheimen Deckmantel getroffen worden sein. Neben Audi und Porsche soll auch Daimler Selbstanzeige eingereicht haben.
Dies könnte die Grundlage für den Abgasskandal gebildet haben. Auch Absprachen zur Abgasreinigung der Dieselfahrzeuge sollen im Kartell getroffen worden sein. Das „Commitment der deutschen Automobilhersteller auf Vorstandsebene“ behandelt Abstimmungen unter anderem zur Größe der Tanks für das sog. AdBlue. Aufgrund der zu hohen Kosten für die Lagerung für AdBlue in großen Tanks, habe man sich mehrheitlich für auf kleine Tanks geeinigt. Dies hatte zur Folge, dass durch die geringere Menge AdBlue, ein Harnstoffgemisch zur Spaltung von Stickoxiden in Wasser und Stickstoff, später keine ausreichende Reinigung der Abgase gewährleistet werden. Diese Absprache könnte bereits den ersten Grundstein für den Abgasskandal gesetzt haben.
Momentan laufen die Ermittlungen des Kartellamts und der EU-Wettbewerbsbehörde. Den Konzernen BMW, Daimler und VW sowie den Konzern-Töchtern Audi und Porsche wird im Abgasskandal der Verdacht eines Kartells angehängt. Auch in den USA werden die Anwälte bereits aktiv – VW droht in den USA eine Strafe von 20 Milliarden Dollar.
Geschädigte im Abgasskandal sowie sämtliche Käufer von Autos der Kartellanten – somit jeder Betroffene im Abgasskandal – können jetzt gegen die fünf Autokonzerne Schadenersatzansprüche verlangen. Diese werden aus der Differenz des Preises ohne Kartell und des Preises mit Kartell berechnet.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, dann wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Weitere Informationen zum Abgasskandal finden Sie im folgenden Video.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
© Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Impressum Datenschutz Karriere
[borlabs-cookie type=“btn-cookie-preference“ title=“Datenschutzeinstellungen anpassen“ element=“link“/]