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Taschengeld: Was dürfen sich Kinder überhaupt davon kaufen?

20.03.2019

Bild: MPIX / shutterstock.com
 
Für große Wünsche sparen Kinder oftmals ihr gesamtes Taschengeld. Doch dürfen Kinder überhaupt alles kaufen oder gibt es auch hier Grenzen?
 
 

Beim Taschengeld kommt es auf das Alter an

 
Grundsätzlich kommt es hier auf das Alter der Kinder an. Kinder bis sieben Jahre dürfen beispielsweise streng genommen gar nichts alleine kaufen, da sie nicht geschäftsfähig sind. Ab dem siebten Lebensjahr sind sie rechtlich beschränkt geschäftsfähig.
 
Genauer bedeutet dies, dass die Jugendlichen zwar Dinge käuflich erwerben dürfen, allerdings nur mit Zustimmung der Eltern. Sollten diese nicht einverstanden sein, haben sie die Möglichkeit den Kauf rückgängig zu machen. Diese Regelung soll vor einer Verschuldung im jungen Alter schützen.
 
 

Was beinhaltet der Taschengeldparagraph?

 
Der Taschengeldparagraph sichert den Kindern eine gewisse Autonomie. Er garantiert das selbstständige Erwerben von kleinen Dingen. Statistisch gesehen geben Jugendliche das meiste Geld für Süßen, Essen, Trinken und Spielzeug aus. Solche Dinge dürfen Kinder auch allein kaufen.
 
Anlass für diese Regelung ist der Grundgedanke, dass Eltern den Kindern Taschengeld geben um solche Käufe tätigen zu können und somit ihre Zustimmung schon gegeben haben. Wenn Jugendliche ihr Geld sogar sparen darf der Wunsch auch teurer und größer ausfallen.
 
Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Kaufsumme deutlich zu hoch ist, gesetzlich ist sie allerdings nicht festgeschrieben. Zudem können Eltern den Erwerb von Waren immer noch ausdrücklich verbieten.
 
 

Verschuldung von Kindern

 
Kinder und Jugendliche dürfen sich nicht verschulden, nur um ihre Wünsche realisieren zu können. Problematisch sind hier vor allem Verträge, die zu einer dauerhaften Verschuldung führen können. Diese kommen in der Regel aber auch nur zustande, falls Eltern eingewilligt haben.
 
Auch das Leihen von Geld stellt eine Gefahr dar. Da es nicht das eigene Geld ist, sind derartige Käufe auch nicht mehr vom Taschengeldparagraph geschützt.
 
 

Online-Shopping von Kindern

 
Zwischen den Käufen im Einzelhandel und Online gibt es rechtlich erst einmal keine Unterschiede. Auch hier können Kinder selber bezahlen bzw. überweisen. Bedenken sollte es hier allerdings geben, wenn hohe Beträge ausgegeben werden oder auch das falsche Alter. Dies könnte sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn der Jugendliche über 14 Jahre alt ist.
 
 
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Taschengeld”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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